7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“
Bewerbungszeitraum: 18.02.2019 – 30.06.2021
Förderziel und Fördergegenstand
Das 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ der Bundesregierung bildet den Rahmen für die Forschungsförderung und Innovationspolitik im Energiebereich. Als strategisches Element der Energiepolitik ist das Programm an der Energiewende ausgerichtet. Kernziele der Energiepolitik bis zum Jahr 2050 sind eine Halbierung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 und ein Anteil der erneuerbaren Energien von 60 % am Bruttoendenergieverbrauch.
Grundvoraussetzung dafür ist die Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um damit die Grundlagen für eine effiziente und über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr übergreifende Umsetzung der Energiewende zu schaffen.
Das BMBF richtet die Forschungsschwerpunkte innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms kontinuierlich an den Bedarfen der Energiewende aus. Gefördert werden Forschung und Entwicklung innovativer Energietechnologien im Grundlagenbereich, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können.
Prioritäre Handlungsfelder sind:
- Weiterführung der Kopernikus-Projekte in eine zweite Förderphase mit größerem Anwendungsbezug,
- Forschung zur Transformation des Sektors Wärme mit Fokus auf Wärmebereitstellung, Nutzung und Effizienz,
- Forschung für eine klimaschonende Mobilität: Neue und synthetische Kraftstoffe, Nutzung von Wasserstoff im Verkehrssektor,
- Großskalige Produktion von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien; Transport und Sicherheit von Wasserstoff; industrielle Weiterverarbeitung,
- Systemische und energieeffiziente Integration der Erneuerbaren Energien in das bestehende Energiesystem, vor allem bei Mobilität und Verkehr,
- Materialforschung in allen Anwendungsfeldern der Energiewende: Energieeffizienz und Energieerzeugung, Netze und Speicher, CO2-Technologien sowie veränderte Fertigungsprozesse und -techniken,
- Branchen- und sektorenspezifische Fördervorhaben zum Strukturwandel in der Industrie: Insbesondere für energieintensive Prozesse sollen deutsche Schlüsselindustrien und Kernbranchen zukunftsfest gemacht werden, z. B. Stahl, Chemie, Aluminium,
- Forschung für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen,
- Weiterentwicklung erfolgreicher Projekte aus vorangegangenen Initiativen, vor allem zu Netzen, Speichern, der energiespezifischen Materialforschung sowie energieeffizienten und klimafreundlichen Kommunen/Städten/Quartieren,
- Nutzung der Potenziale der Digitalisierung für die Energiewende,
- Projekte zur Umsetzung der Sektorkopplung in der Energiewende durch gezielte Nutzung von CO2 im industriellen Maßstab, z. B. zur Speicherung und zum Transport Erneuerbarer Energien.
Zuwendungsempfänger und Höhe der Förderung
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Voraussetzung für die Förderung ist ein zu erwartender wissenschaftlicher Fortschritt und eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne dieser Bekanntmachung. Die Antragstellenden müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese bis zu 50 % anteilfinanziert werden.
Verfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger Jülich beauftragt
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.