„Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)“
Die Förderung soll das Innovationspotenzial und die FuE-Kapazitäten von Unternehmen stärken und ihnen grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ermöglichen, Innovationshemmnisse von Unternehmen, vor allem im Mittelstand, reduzieren, Wissens- und Technologietransfer durch die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen ermöglichen oder intensivieren, die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Produkte, neue Verfahren, neue Technologien und neue wissensbasierte Dienstleistungen beschleunigen.
Schwerpunkt der Förderung sind Schlüsseltechnologien, die Antworten auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit bieten können. Deren Entwicklung und Einsatz stellt die Grundlage für eine wachstums- und technologieorientierte Wirtschaft in Bayern dar.
Die Förderung ist daher insbesondere auf vier technologiepolitische Handlungsfelder ausgerichtet:
Die genannten Schwerpunkte schließen die Förderung weiterer Themen nicht aus. Insbesondere die Förderung von branchen- und technologiefeldübergreifenden Querschnittsthemen sowie Themen an Schnittstellen zwischen Branchen und Technologiefeldern sind dabei ein gewichtiges Förderziel.
Gegenstand der Förderung
Zuwendungsfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen industrielle Forschung experimentelle Entwicklung. Außerdem können in begründeten Ausnahmefällen Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld von Vorhaben gefördert werden.
Zuwendungsempfänger
Die FuE-Verbundvorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, sowie
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Bayern sowie sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation zur Durchführung des Vorhabens besitzen.
Zuwendungsvoraussetzungen
Nicht gefördert werden Vorhaben
Mindestens einer der am Vorhaben wesentlich beteiligten Partner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen, bei Unternehmen auch im Bereich der Produktion, verfügen.
Bei Verbundvorhaben von Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen soll der überwiegende Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben des Gesamtvorhabens auf die Unternehmen entfallen.
Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der industriellen Forschung, bis zu 25 % im Fall der experimentellen Entwicklung.
Für Verbundvorhaben kann für gewerbliche Verbundteilnehmer ein Zuschlag bis zu 15 Prozent-punkten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich im Einzelnen nach Art. 25 AGVO. Dabei handelt es sich um folgende Kosten/Ausgaben:
o Akademiker, Dipl. Ing. u.Ä. | 9.000 € |
o Techniker, Meister u.Ä. | 7.000 € |
o Facharbeiter, Laboranten u.Ä. | 5.000 € |
Hiermit sind die Personaleinzelkosten, die Personalnebenkosten sowie die Gemeinkosten und Reisekosten abgegolten.
Die Umsetzung der Förderung auf Grundlage dieser Richtlinien erfolgt durch Förderlinien, die den durch diese Richtlinien gesetzten Rahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern spezifizieren. (siehe hierzu die weiteren Informationen unter „Aktuelles“)
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