„Maßgeschneiderte biobasierte Inhaltsstoffe für eine wettbewerbsfähige Bioökonomie“,
Bewerbungsfrist bis 23.07.2018
Die Bundesregierung hat in der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ das Ziel formuliert, eine nachhaltige, biobasierte Wirtschaftsweise zu etablieren. Biologisches Wissen und biologische Ressourcen, wie Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen, werden in allen wirtschaftlichen Sektoren, Anwendungs- und Technologiebereichen genutzt.
Gegenstand der Förderung
a. Wissenschaftliche Förderthemen
Gegenstand der Förderung sind exzellenz- und innovationsgetriebene interdisziplinäre FuE-Arbeiten, die das Innovationspotenzial der Syntheseleistung biologischer Systeme nutzen. Neben Mikroorganismen, Tieren und Pflanzen können hier insbesondere auch Insekten, Algen oder andere bisher weniger verwendete Produktionsorganismen eingesetzt werden. Durch die Nutzung moderner biologischer Verfahren und Technologien, wie z. B. Genome Editing, System- und Synthetische Biologie, sowie der hohen Selektivität biokatalytischer Prozesse sollen biobasierte Inhaltsstoffe und High-Tech-Produkte mit maßgeschneiderten Eigenschaften produziert werden.
Die Förderung steht grundsätzlich allen Wirtschafts- und Industriebranchen offen, in denen biobasierte Ressourcen Verwendung finden können. Maßgeschneiderte biobasierte Rohstoffe mit hoher Qualität haben das Potenzial, Zukunfts- bzw. Wachstumsmärkte zu begründen. Durch neuartige Funktionalitäten bieten sie ein hohes Potenzial zur Erschließung neuer Geschäftsfelder und gegebenenfalls neuer Geschäftsmodelle. Daher adressiert die Förderung insbesondere auch Anwendungen und Industriebereiche, die biobasierte Ressourcen bisher nicht oder nur in geringem Maße einsetzen.
Exemplarische Themenfelder sind:
- Ersatz von Petrochemikalien durch maßgeschneiderte biobasierte „Drop in“-Äquivalente, mit gleichen oder neuen erweiterten Funktionalitäten in integrativen biobasierten/petrochemischen Verfahrenskonzepten;
- Entwicklung und Produktion von hochwertigen biobasierten Inhaltsstoffen für den Einsatz in der Industrie, beispielsweise als Fein-, Spezial- und Basischemikalien, als Wasch- und Reinigungsmittel, als Farben oder als biologisch abbaubare Schmierstoffe und Additive;
- Entwicklung hochwertiger biobasierter Plattformmoleküle, die sich modular in Produktstammbäume integrieren lassen;
- Erstellung von neuartigen Biopolymeren;
- Synthese innovativer maßgeschneiderter biobasierter Inhaltsstoffe für den Einsatz als Arzneimittel oder Kosmetika;
- Entwicklung maßgeschneiderter Enzyme mit optimalen Katalyseeigenschaften und optimaler Selektivität;
- Anwendungen für maßgeschneiderte Inhaltsstoffe als Lebens- und Futtermittel oder als Lebens- und Futtermittelzusätze mit ernährungsphysiologisch höherwertigen Qualitäten.
b. Interdisziplinäre Forschungsverbünde
Mit der zweiten Ausschreibungsrunde der Förderrichtlinie „Maßgeschneiderte biogene Inhaltsstoffe für eine biobasierte Wirtschaft“ sollen systemisch ausgerichtete inter- und transdisziplinäre Forschungsvorhaben von der Grundlagenforschung bis hin zur anwendungsorientierten experimentellen Entwicklung im vorwettbewerblichen Bereich gefördert werden. In der Zielsetzung der Vorhaben ist die Neuartigkeit der Innovation für die jeweilige biobasierte Ressource hinsichtlich Innovationshöhe und Passgenauigkeit der Inhaltsstoffe bzw. der Qualität für die jeweilige Anwendung klar zu formulieren.
Fördermodul Grundlagen:
In diesem Fördermodul können Projektideen eingereicht werden, deren Fokus zu Projektbeginn noch nicht auf direkter wirtschaftlicher Verwertung liegt, sondern eher grundlagenorientierte Forschungsarbeiten umfasst. Bei solchen Vorhaben ist der Weg der Idee bzw. der Erfindung in eine zukünftige Innovation in der Zielsetzung deutlich aufzuzeigen. Um den Bezug zu einer künftigen Anwendung zu reflektieren, sind auch bei diesen grundlagenorientierten Projekten bereits potenzielle industrielle Partner entlang der Wertschöpfungskette(n) einzubeziehen.
Fördermodul Anwendung:
Im Fördermodul „Anwendung“ werden Forschung und Innovation im Rahmen anwendungsorientierter inter- und transdisziplinärer Verbundprojekte im vorwettbewerblichen Bereich gefördert. Auch sind die für eine erfolgreiche Projektdurchführung relevanten wissenschaftlichen Disziplinen und Akteure verantwortlich einzubinden: von der Produktion über die Konversion und Prozessierung bis hin zur Anwendung.
Zuwendungen und Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie in der Regel KMU der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Förderquote für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt bis zu 50 %.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.