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BioProMare

„Neue biotechnologische Prozesse auf der Grundlage mariner Ressourcen – BioProMare“ im Rahmen der „Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“. Mithilfe von BioProMare sollen Forschungsverbünde gefördert werden, deren Forschung zur Erweiterung des aktuellen Methodenspektrums der marinen Biotechnologie beiträgt.  Bewerbungsfrist: 29. November 2018.

Im Rahmen der Fördermaßnahme fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungsprojekte, die das bisher wenig untersuchte biotechnologische Potenzial des marinen Lebensraums erkennen, erforschen und nutzen. Das über­greifende Ziel der Förderung besteht darin, neue biologische/biotechnologische Prozesse zu erforschen und das gewonnene Wissen anzuwenden. Mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse wollen wir neue Produkte und Dienstleistungen konzipieren, die den Transformationsprozess hin zur Bioökonomie unterstützen als auch zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit dieser nachhaltigen Wirtschaftsweise beitragen.

Die im Kontext der Maßnahme BioProMare geförderten Forschungsarbeiten haben den Ausbau des biotechnolo­gischen „Werkzeugkastens“ zur Erforschung mariner Organismen und Lebensräume zum Ziel. Mithilfe von BioProMare sollen Forschungsverbünde gefördert werden, deren Forschung zur Erweiterung des aktuellen Methodenspektrums der marinen Biotechnologie beiträgt. Dabei kann auf Kenntnisse und Erfahrungen aus anderen thematischen Bereichen, wie z. B. der industriellen oder medizinischen Biotechnologie, zurückgegriffen werden. Langfristig soll die Maßnahme zur technologisch und ökonomisch nachhaltigen Erschließung mariner Bioressourcen im Sinn der Bioökonomie und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beitragen.

Gefördert werden Projekte, die der anwendungsorientierten Grundlagenforschung zuzurechnen sind. Gefördert werden Verbundforschungsvorhaben, keine Einzelvorhaben. Die Förderungsdauer beträgt maximal 36 Monate.

Die Maßnahme MareProBio adressiert die folgenden thematischen Schwerpunkte:

  • biotechnologische Prozessentwicklung: Kultivierung bzw. Co-Kultivierung und/oder Aufarbeitung (Downstream processing) mariner Organismen;
  • Stamm- bzw. Zelllinienentwicklung auf der Basis mariner Organismen;
  • Integration biochemischer oder biophysikalischer Eigenschaften mariner Organismen in biotechnologische Prozesse;
  • Weiterentwicklung der omics-Technologien im Kontext der marinen Biotechnologie;
  • Biosensorik auf der Basis mariner Ressourcen;
  • Biosensorik für die Anwendung in marinen Organismen;
  • Bioinformatikinstrumente zur Anwendung auf bestehende oder neugewonnene Datenrepositorien mit marinem Bezug;
  • Entwicklung nachhaltiger mariner Aquakultur-Konzepte deren Nutzungsziel über die reine Human- oder Tierernährung hinausgeht;
  • innovative, biotechnologische Konzepte zum Abbau synthetischer Polymere im marinen Lebensraum.

Weitere Projektthemen können vorgeschlagen werden, sofern sie im Einklang mit den genannten förderpolitischen Zielen der Maßnahme stehen. Reine Screening-Aktivitäten zur marinen Biodiversität werden nicht gefördert. Die Fördermaßnahme zielt auf die Erforschung mariner Organismen ab. Forschungsarbeiten zu Süßwasserorganismen werden nicht gefördert.

Ferner beabsichtigt das BMBF, die bessere Vernetzung wissenschaftlicher Akteure zu fördern und zum Community Building beizutragen. Zuwendungsempfänger, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie gefördert werden, können ergänzend zum geförderten Vorhaben eine Projektskizze für ein Konzept der Fachkommunikation zu „BioProMare“ erarbeiten und einreichen.

Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen.

Höhe der Zuwendungen: Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.  Die Förderquote für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt bis zu 50 %.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Einreichungsfrist zur Vorlage der Projektskizzen ist der 29. November 2018.