Aktuell

Digitale Anwendungen in Produktionsprozessen

Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen

Mehrere Einreichungstermine

 Der zielgerichtete Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet den Unternehmen in Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ressourceneffizienteres, transparenteres und auf Echtzeitdaten basiertes Produzieren und eine entsprechend nachhaltige digitale Transformation. Die bedarfsgerechte Steuerung von Ressourcen durch die Digitalisierung von Produktionsprozessen ist zudem von entscheidender Bedeutung für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse und erhöht gleichzeitig die Innovationsstärke und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen,

Es ist das Ziel des BMUV, mit diesem Förderprogramm die Potenziale der Digitalisierung für mehr Ressourcenschutz und -effizienz bzw. für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse zu erschließen.

Gefördert werden Projekte, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in KMU ermöglichen, indem sie

  1. den direkten Ressourceneinsatz in Produkten reduzieren (z. B. durch materialsparende Produktdesigns oder den Einsatz von Sekundärrohstoffen),
  2. geplante Ausschüsse und Emissionen vermeiden oder reduzieren (z. B. durch effizientere Fertigungsverfahren oder intelligente Prozesssteuerung),
  3. die technische Produktlebensdauer oder die Nutzungsdauer erhöhen (z. B. durch robustes Design, begleitende Wartungsdienstleistungen in der Nutzungsphase oder update-fähiges, modulares Design),
  4. eine inner- und/oder überbetriebliche Kreislaufführung fördern (z. B. durch Kaskadennutzung von Hilfs- und Betriebsstoffen oder plattformbasierte Geschäftsmodelle für den Handel von Wertstoffen und Sekundärrohstoffen) oder
  5. eine handhabbare Aufbereitung und Wiederverwendung von Produkten gewährleisten (z. B. durch einen digitalen Produktpass/Zwilling oder digitale Produkt-Service-Systeme (PSS)).

Die Projekte sollen dabei primär die Umsetzung konkreter Digitalisierungsmaßnahmen adressieren, die die Ressourceneffizienz und Kreislauffähigkeit in KMU steigern. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die innovative Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen von KMU entwickeln, die beispielgebend sind für eine umwelt- und klimagerechte digitale Transformation der Wertschöpfung.

Mit der Förderrichtlinie werden Umsetzungs- und Implementierungsvorhaben unterstützt.

Die förderfähigen Maßnahmen lassen sich unter drei Förderschwerpunkten (FSP) zusammenfassen:

FSP 1:  Digitale Optimierung von Produktionsprozessen

FSP 2:  Digitale Optimierung der Produktgestaltung

FSP 3:  Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung

Die folgenden Auflistungen von Anwendungsfällen in den einzelnen FSP sind beispielhaft und nicht abschließend.

FSP 1: Digitale Optimierung von Produktionsprozessen

Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, die Produktionsabläufe (inner- und/oder überbetrieblich) hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs nachhaltig zu optimieren und kreislaufwirtschaftlich relevante Prozessstrukturen zu etablieren.

Projektanträge können u. a. zu folgenden Anwendungsbereichen eingereicht werden:

  • Digitale Lösungen zur Optimierung der Prozessplanung (inner- und/oder überbetrieblich), wie:
    • Nutzung digitaler Modelle zur Simulation und Optimierung von Produktionslinien und zur Auswahl ressourceneffizienter Fertigungsverfahren
    • Nutzung digitaler Simulationen zur Vermeidung unnötiger Prozessschritte
    • Einführung von digitalen Zwillingen für Maschinen und Anlagen zur durchgängigen Zustandsüberwachung (Condition Monitoring) und vorausschauenden Wartung (Predictive Maintenance)
    • Digital optimierte Lieferketten (Supply Chain) für Rezyklate
  • Digitale Lösungen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs (inklusive Hilfs- und Betriebsstoffen) im Produktionsprozess durch Optimierung von Produktionsparametern, wie z. B.:
    • Datenbasierte Echtzeitüberwachung und -steuerung von Fertigungsprozessen
    • Automatisierte Qualitätssicherung durch In-line Messtechnik
  • Digitale Lösungen zur Optimierung der Kreislaufführung (inner- und/oder überbetrieblich) von Wertstoffen sowie Hilfs- und Betriebsstoffen, wie z. B.:
    • Durchgängige, automatisierte Überwachung der Qualität von Hilfs- und Betriebsstoffen (z. B. Wasser und Schmiermittel) zur Planung einer Kaskadennutzung
    • Digital optimierte Sortierung von Wertstoffen zur Vereinfachung der Wiederverwertung oder Weiternutzung
  • Investitionen in digitale Anlagentechnik und informationstechnische Infrastruktur in der Produktion zur Steigerung der Ressourceneffizienz
    • Einführung von Sensortechnik und/oder Lokalisierungssystemen, die eine datenbasierte Überwachung des Produktionsprozesses ermöglichen
    • Optimierung/Nachrüstung von bestehenden Maschinen und Anlagen (Retro-Fitting)
    • Einführung Industrie 4.0-fähiger Maschinen und Anlagen in betriebliche Wertschöpfungsprozesse

FSP 2: Digitale Optimierung der Produktgestaltung

Ziel dieses FSP ist es, die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten hinsichtlich einer kreislaufwirtschaftlichen Ausrichtung zu optimieren, so dass insbesondere die Vermeidung von Abfällen, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling gewährleistet werden können.

Projektanträge können u. a. zu folgenden Anwendungsbereichen eingereicht werden:

  • Maßnahmen zur Schließung von Materialkreisläufen durch den Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe, wie z. B.:
    • Einsatz von Rezyklaten in neuen Produkten
  • Kreislaufgerechte Produktgestaltung, wie z. B. durch:
    • Digitale Design-Optimierung für Separierbarkeit von Baugruppen, Bauteilen und Materialien
    • Transparente Produktdokumentation
    • Einführung innovativer und recyclinggerechter Verbundsysteme
  • Verlängerung der technischen Produktlebensdauer und/oder der Nutzungsdauer, z. B. durch:
    • Widerstandsfähige Konstruktion und Nutzung resistenter Materialien
    • Verbesserung der Wartungs- und Reparierfreundlichkeit sowie der Aufrüstbarkeit (Update und/oder Upgrade)
    • Zustandsüberwachung und vorausschauende Wartung
  • Konstruktion ressourceneffizienter Produkte mittels digitaler Entwicklungsmethoden und -werkzeuge, wie z. B.:
    • CA gestützte Optimierung der Produktgestaltung
    • Konstruktionsbegleitende Simulationen zur Evaluierung der Ressourceneffizienz von Lösungsalternativen

FSP 3: Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung 

Ziel dieses FSP ist es, die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle voranzutreiben, die mittels innovativer Ansätze die Bildung kreislaufwirtschaftlicher Strukturen fördern.

Projektanträge können u. a. zu folgenden Anwendungsbereichen eingereicht werden:

  • Aufbau digitaler Plattformen, wie z. B.:
    • Ausbau plattformbasierter regionaler Wirtschaftskreisläufe (Internetmarktplätze und Informationsplattformen zu regionalen Sekundärrohstoffen (z. B. mit Angaben zu Mengen, Zeitpunkten, Beschaffenheit, Substituten)
    • Plattformen, die materialschonende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen fördern (z. B. Weiterverkauf von Wertstoffen und Kaskadennutzung von Hilfs- und Betriebsstoffen)
    • Ausbau von Plattformen, die das Teilen von Maschinen, Nutzfahrzeugen und weiteren Arbeitsmitteln fördert (Sharing-Plattformen)
  • Aufbau nachhaltiger digitaler Geschäftsmodelle, wie z. B.:
    • Digitale Geschäftsmodelle, die eine Verlängerung der Produktlebensdauer fördern (z. B. Unterstützung durch Schulungs-, Wartungs- und Reparaturangebote)
    • Digitale Geschäftsmodelle, die den Handel von Rezyklaten ermöglichen/fördern
    • Geschäftsmodelle mit dem Ziel der Wieder- und Weiterverwertung von Wertstoffen (z. B. Einführung von datenbasierten, zirkulären Geschäftsmodellinnovationen auf Basis von Re-Manufacturing)
  • Aufbau von Produkt-Service-Systemen (PSS) mit nachhaltiger Rückführungsstruktur nach der Nutzungsphase des Produkts

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleinstunternehmen und KMU stehen im besonderen Fokus der Fördermaßnahme. Großunternehmen sind nur in Verbundprojekten antragsberechtigt, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit mit KMU zusammenarbeiten und diese mindestens 30 % der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.

Die Einbeziehung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Verbundpartner erfolgt nur im Einzelfall.

Das Vorhaben ist in Deutschland durchzuführen und grundsätzlich in Deutschland zu verwerten. Die Zuwendungen werden für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren gewährt.                      Die Förderung kann in zwei verschiedenen Modulen gewährt werden:

Modul 1 (De-minimis-Beihilfe):

Die Zuwendung für ein Vorhaben im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe ist auf einen Höchstbetrag von 200.000 Euro begrenzt. De-minimis-Beihilfen im Rahmen dieser Förderrichtlinie können nur von KMU beantragt werden.

  • Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen können eine Anteilfinanzierung bis zu 75 %,
  • mittelständische KMU können eine Anteilfinanzierung bis zu 60 %

der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten beantragen (Förderquote).

Die maximalen Förderquoten von 75 % bzw. 60 % können im Einzelfall durch folgende Erhöhungstatbestände auf bis zu 85 % erhöht werden. Die Erhöhungstatbestände sind mit entsprechender Begründung bei der Antragstellung geltend zu machen:

  • Schwerpunkt im Bereich Green-IT (+ 5 Prozentpunkte)

Hierunter fallen Bestrebungen, die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik, die im Zuge des Erreichens des Ziels dieser Förderrichtlinie im eigenen Unternehmen angeschafft, nachgerüstet oder genutzt wird, über deren gesamten Lebenszyklus hinweg umwelt- und ressourcenschonend zu gestalten.

  • Vorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen (+ 5 Prozentpunkte)

In Anlehnung an die Fördergebietskarte 2022 – 2027 sollen Vorhaben von Unternehmen in Gemeinden die als Fördergebiet ausgewiesen sind, besonders berücksichtigt werden. Alle Fördergebiete werden mit dem gleichen prozentualen Aufschlag berücksichtigt und nicht weiter unterschieden.

  • Verbundvorhaben mehrerer antragstellender KMU innerhalb einer Wertschöpfungskette (+ 5 Prozentpunkte)

Die Ausgaben und Kosten des Vorhabens können daher je nach beantragter Förderquote über 200.000 Euro liegen. Maßgeblich für die Gewährung als De-minimis-Beihilfe ist die maximale Zuwendungshöhe von 200.000 Euro.

Modul 2 (Beihilfen im Rahmen der AGVO):

Antragstellende, deren Vorhaben den Rahmen einer De-minimis-Beihilfe überschreiten, können eine Innovationsbeihilfe für KMU und eine Beihilfe für Prozess- und Organisationsinnovationen beantragen. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung ‑ grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMUV folgende Projektträgerin (PT) beauftragt: VDI Technologiezentrum GmbH.

Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig.  Es ist vorgesehen abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln weitere Vorlagefristen im Monatsturnus vorzusehen zum 15.09.2022, 15.10.2022, 15.11.2022 und 15.12.2022.