Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen
Mehrere Einreichungstermine
Der zielgerichtete Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet den Unternehmen in Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ressourceneffizienteres, transparenteres und auf Echtzeitdaten basiertes Produzieren und eine entsprechend nachhaltige digitale Transformation. Die bedarfsgerechte Steuerung von Ressourcen durch die Digitalisierung von Produktionsprozessen ist zudem von entscheidender Bedeutung für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse und erhöht gleichzeitig die Innovationsstärke und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen,
Es ist das Ziel des BMUV, mit diesem Förderprogramm die Potenziale der Digitalisierung für mehr Ressourcenschutz und -effizienz bzw. für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse zu erschließen.
Gefördert werden Projekte, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in KMU ermöglichen, indem sie
Die Projekte sollen dabei primär die Umsetzung konkreter Digitalisierungsmaßnahmen adressieren, die die Ressourceneffizienz und Kreislauffähigkeit in KMU steigern. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die innovative Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen von KMU entwickeln, die beispielgebend sind für eine umwelt- und klimagerechte digitale Transformation der Wertschöpfung.
Mit der Förderrichtlinie werden Umsetzungs- und Implementierungsvorhaben unterstützt.
Die förderfähigen Maßnahmen lassen sich unter drei Förderschwerpunkten (FSP) zusammenfassen:
FSP 1: Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
FSP 2: Digitale Optimierung der Produktgestaltung
FSP 3: Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung
Die folgenden Auflistungen von Anwendungsfällen in den einzelnen FSP sind beispielhaft und nicht abschließend.
FSP 1: Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, die Produktionsabläufe (inner- und/oder überbetrieblich) hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs nachhaltig zu optimieren und kreislaufwirtschaftlich relevante Prozessstrukturen zu etablieren.
Projektanträge können u. a. zu folgenden Anwendungsbereichen eingereicht werden:
FSP 2: Digitale Optimierung der Produktgestaltung
Ziel dieses FSP ist es, die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten hinsichtlich einer kreislaufwirtschaftlichen Ausrichtung zu optimieren, so dass insbesondere die Vermeidung von Abfällen, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling gewährleistet werden können.
Projektanträge können u. a. zu folgenden Anwendungsbereichen eingereicht werden:
FSP 3: Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung
Ziel dieses FSP ist es, die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle voranzutreiben, die mittels innovativer Ansätze die Bildung kreislaufwirtschaftlicher Strukturen fördern.
Projektanträge können u. a. zu folgenden Anwendungsbereichen eingereicht werden:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleinstunternehmen und KMU stehen im besonderen Fokus der Fördermaßnahme. Großunternehmen sind nur in Verbundprojekten antragsberechtigt, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit mit KMU zusammenarbeiten und diese mindestens 30 % der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.
Die Einbeziehung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Verbundpartner erfolgt nur im Einzelfall.
Das Vorhaben ist in Deutschland durchzuführen und grundsätzlich in Deutschland zu verwerten. Die Zuwendungen werden für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren gewährt. Die Förderung kann in zwei verschiedenen Modulen gewährt werden:
Modul 1 (De-minimis-Beihilfe):
Die Zuwendung für ein Vorhaben im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe ist auf einen Höchstbetrag von 200.000 Euro begrenzt. De-minimis-Beihilfen im Rahmen dieser Förderrichtlinie können nur von KMU beantragt werden.
der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten beantragen (Förderquote).
Die maximalen Förderquoten von 75 % bzw. 60 % können im Einzelfall durch folgende Erhöhungstatbestände auf bis zu 85 % erhöht werden. Die Erhöhungstatbestände sind mit entsprechender Begründung bei der Antragstellung geltend zu machen:
Hierunter fallen Bestrebungen, die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik, die im Zuge des Erreichens des Ziels dieser Förderrichtlinie im eigenen Unternehmen angeschafft, nachgerüstet oder genutzt wird, über deren gesamten Lebenszyklus hinweg umwelt- und ressourcenschonend zu gestalten.
In Anlehnung an die Fördergebietskarte 2022 – 2027 sollen Vorhaben von Unternehmen in Gemeinden die als Fördergebiet ausgewiesen sind, besonders berücksichtigt werden. Alle Fördergebiete werden mit dem gleichen prozentualen Aufschlag berücksichtigt und nicht weiter unterschieden.
Die Ausgaben und Kosten des Vorhabens können daher je nach beantragter Förderquote über 200.000 Euro liegen. Maßgeblich für die Gewährung als De-minimis-Beihilfe ist die maximale Zuwendungshöhe von 200.000 Euro.
Modul 2 (Beihilfen im Rahmen der AGVO):
Antragstellende, deren Vorhaben den Rahmen einer De-minimis-Beihilfe überschreiten, können eine Innovationsbeihilfe für KMU und eine Beihilfe für Prozess- und Organisationsinnovationen beantragen. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung ‑ grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMUV folgende Projektträgerin (PT) beauftragt: VDI Technologiezentrum GmbH.
Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig. Es ist vorgesehen abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln weitere Vorlagefristen im Monatsturnus vorzusehen zum 15.09.2022, 15.10.2022, 15.11.2022 und 15.12.2022.
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