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Medizintechnische Lösungen für eine digitale Gesundheitsversorgung

„Medizintechnische Lösungen für eine digitale Gesundheitsversorgung“

Einreichungsfrist: 15.09.2020

 Digitale Entwicklungen können die Errungenschaften aus Informationstechnologie und Medizintechnik gezielt zusammenführen. Sie besitzen das große Potenzial, die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten und Diagnostik sowie Therapien entscheidend zu verbessern.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, in Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendern erfolgversprechende Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen für eine digitale Gesundheitsversorgung zu entwickeln, die die Patientenversorgung und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems gleichermaßen verbessern.

Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen digitalen medizintechnischen Lösungen angestrebt wird. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist ein maßgebliches Ziel der FuE-Verbundprojekte, die Unternehmen am Markt durch die standortbezogene Umsetzung der FuE-Ergebnisse in innovative Produkte aus dem Bereich der Medizintechnik nachhaltig zu stärken. Die Ergebnisse können ebenso innovative medizinische Dienstleistungen oder andere Güter der Gesundheitswirtschaft sein. Insbesondere werden branchenübergreifende Konsortien zwischen Unternehmen der Medizintechnik und der Informations- und Kommunikationstechnik gefördert, die Versorgungsabläufe mit hoher klinischer Relevanz adressieren.

Die Fördermaßnahme zielt auf medizintechnische Lösungen ab, die durch eine stärkere Digitalisierung einen signifikanten Mehrwert innerhalb der Versorgungskette Diagnose − Therapie − Nachsorge/Rehabilitation erbringen.

Folgende thematische Schwerpunkte liegen im Fokus der Förderung:

1) Digitale Unterstützung:

Die Kombination beständig wachsenden medizinischen Wissens mit individuellen und kontextabhängigen Informationen erschließt neuartige Versorgungsoptionen für Ärzte, Pflegepersonal und Patienten. Erfolgreiche Anwendungen finden sich bereits bei der Bilddiagnostik, Expertensystemen für Therapieentscheidungen oder einer Anamnese-Unterstützung per Smartphone. Die Verfügbarkeit relevanter Informationen und Ansprechpartner erleichtert zudem die Kommunikation zwischen den Akteuren und fördert die eigenverantwortliche Teilhabe der Patienten an der eigenen Gesundheitsversorgung (Patient Empowerment).

2) Digitale Therapien:

Behandlungen von Patienten können heute gänzlich digital erfolgen. Therapeutisch wirksame Softwareprodukte umfassen beispielsweise internetbasierte Versorgungsangebote zur bereits etablierten Behandlung von Patienten oder speziell auf ein Krankheitsbild abgestimmte interaktive bis hin zu virtuellen Lösungen. Außerdem können digitale Therapien dazu dienen, den Behandlungsverlauf kontinuierlich zu überwachen und individuell anzupassen. Mobile Lösungen sind geeignet, das Anwendungsspektrum zeitlich und räumlich flexibel zu gestalten. Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt ressourcenschonender und zielgerichteter.

3) Integrierte Versorgungsketten:

Es werden Projekte unterstützt, die mehrere Phasen der gesundheitlichen Versorgung verbinden, beispielsweise durch eine Verzahnung von Diagnostik und Therapie. Digitale Technologien erlauben es auch zunehmend, einrichtungs- und sektorenübergreifende Anwendungen zur Verfügung zu stellen. Die kontinuierliche Begleitung der Patienten schafft einen Mehrwert für die Versorgung sowohl innerhalb eines Klinikaufenthalts als auch bei der Vernetzung mit der ambulanten Versorgung (z. B. mit Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), für Nachsorge oder Monitoring). Auch durch die Überwindung räumlicher Distanzen und den erleichterten Zugang zu Fachexpertise und Lotsenfunktionen lassen sich zunehmend Versorgungslücken schließen.

4) Strukturen für eine digitale Gesundheitsversorgung:

Des Weiteren können FuE-Vorhaben gefördert werden, die Strukturen im Gesundheitswesen mit Blick auf eine digitale Gesundheitsversorgung nachhaltig verändern oder die Voraussetzungen für die Integration innovativer medizintechnischer Lösungen in eine digitale Gesundheitsversorgung verbessern sollen. Dabei soll ein offener und sicherer Zugang für Interessenten und Akteure des Gesundheitswesens gewährleistet sein. Dies schließt FuE-Verbundvorhaben, die insbesondere regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit digitalen Medizinprodukten adressieren, ein.

Es können auch Projekte in nicht explizit genannten Anwendungsbereichen gefördert werden.

Medizintechnische Lösungen im Kontext dieser Fördermaßnahme sind Versorgungslösungen, die ein Medizinprodukt als zentrales Element beinhalten. Unter den Begriff „Medizinprodukt“ fallen im Sinne dieser Bekanntmachung alle Produkte, die gemäß dem deutschen bzw. europäischen Rechtsrahmen für Medizinprodukte in der aktuell gültigen Fassung als solche definiert sind.

Nicht gefördert wird die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die vorrangig den 2. Gesundheitsmarkt adressieren, wie beispielsweise Fitness- und Lifestyle-Apps.

Gegenstand der Förderung können neben wissenschaftlich-technologischen Fragen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien sein. Letztere sollen dazu geeignet sein, das Designkonzept eines in Entwicklung befindlichen Medizinprodukts zu evaluieren, mit dem Ziel, das Protokoll für eine nachfolgende klinische Prüfung des Medizinprodukts im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens zu entwickeln. Sie sollen außerdem ermöglichen, die notwendigen Prozesse für das Medizinprodukt anzupassen oder notwendige Änderungen des Medizinprodukts oder des bezüglichen Untersuchungs- und Behandlungsverfahrens bei Verwendung des Medizinprodukts zu identifizieren.

Frühe Machbarkeitsstudien an Patienten oder Probanden sind vor dem Hintergrund der sparsamen Mittelverwendung auf den wissenschaftlich begründeten und notwendigen Umfang zu beschränken und nur zulässig, sofern die Ergebnisse nicht im Rahmen geeigneter präklinischer Untersuchungen erarbeitet werden können und setzen die notwendigen behördlichen Genehmigungen voraus. Klinische Prüfungen im Rahmen der klinischen Bewertung als zentraler Bestandteil des Konformitätsbewertungs­verfahrens sind nicht Gegenstand der Förderung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich unterstützt und bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Die Zuwendungen für Unternehmen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten gewährt. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH beauftragt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Vorlagefrist endet am 15. September 2020.

Norbert Meyer

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Norbert Meyer

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