Förderrahmen „Entwicklung digitaler Technologien“ 2019 bis 2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will mit dem Förderrahmen „Entwicklung digitaler Technologien“ für den Zeitraum 2019 bis 2022 die Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale digitaler Technologien sowie aktuelle thematische Schwerpunkte und Herausforderungen noch schneller und flexibler als bisher durch zeitnahe Förderaufrufe adressieren. Diese sollen an jeweils aktuellen technologischen Trends, Entwicklungen und Erfordernissen im Markt, digitalpolitischen Prioritäten, verfügbaren Budgets sowie bestmöglichen zeitlichen Korridoren für eine marktorientierte Umsetzung ausgerichtet sein.
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderrahmen „Entwicklung digitaler Technologien“ vorwettbewerbliche FuE-Projekte mit Leuchtturmcharakter im Verbund von Wissenschaft und Wirtschaft (Verbundforschung).
Dem Förderrahmen liegen die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ zu Grunde. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Vorhaben.
Ausgangspunkt der Vorhaben sollen Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sein, d. h. Technologien, die bereits wissenschaftlich untersucht sind. Im Rahmen dieses Programms geht es darum, das wirtschaftliche Potenzial solcher neuen, digitalen Technologien zu erschließen und Wege für eine wirtschaftliche Verwertung in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu eröffnen. Zum Aufzeigen des wirtschaftlichen Nutzens digitaler Technologien sind digitale Anwendungen solcher Technologien in relevanten Bereichen der Wirtschaft zu erproben. Beispielsweise können Verfahren zur 3D-Visualisierung im produzierenden Gewerbe zur automatisierten Qualitätskontrolle, in der Medizin bei Operationen oder beim autonomen Fahren zur Umgebungserfassung eingesetzt werden. In den dargestellten Fällen sind die Voraussetzungen und Anforderung hinsichtlich der praktischen Nutzung von 3D-Technologien und deren Wirtschaftlichkeit jedoch sehr unterschiedlich. Förderaufrufe werden daher jeweils auf spezifische Anwendungsdomänen (gegebenenfalls auch mehrere) ausgerichtet werden.
Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft hat bereits dazu geführt, dass die Grenzen zwischen Branchen fließender werden und sich zum Teil auflösen. Neue Ökosysteme sind unter Begriffen wie Mobilität oder Smart Living am Entstehen. So umfasst Mobilität heute die klassische Fahrzeugindustrie, öffentlichen Personenverkehr, Sharing-Angebote und elektronische Mobilitätsdienstleistungen bis hin zum Energiemanagement bei der Einbindung von Elektrofahrzeugen in die häusliche Energieversorgung. Marktmacht erzielen diejenigen, denen es gelingt, starke Kooperationsgemeinschaften zu bilden und branchenübergreifende, international verbindliche Standards zu etablieren. Auf dieses Szenario stellt die dritte Säule „Ökosysteme“ des Förderrahmens ab. Damit sollen Stärken im Bereich Forschung und Entwicklung gebündelt und Voraussetzungen beispielsweise für die Durchsetzung von neuen Marktmodellen und Marktplätzen (Plattformen) aus Deutschland und Europa heraus geschaffen werden. In diesem Segment werden sich Förderaufrufe in der Regel auf die Bildung größerer Gemeinschaften mit Durchsetzungskraft beziehen. Im Rahmen der angestrebten Fördermaßnahmen kann es, je nach Anwendungsbereich und Zielstellung, notwendig sein verfügbare Technologien so weiter zu entwickeln und an die spezifischen Anforderungen in der Wirtschaft so anzupassen, dass sie einen lohnenden Beitrag zur Digitalisierung der Unternehmen leisten. Ausgehend von Trends und Innovationen der Informations- und Kommunikationstechnologien sollen neue Komponenten (Hardware, Software), Dienste und Plattformen entwickelt werden, die den breiten Einsatz digitaler Technologien in der Praxis ermöglichen. Beispiele hierfür liegen etwa in konkreten Lösungen zur Realisierung kurzer Latenzzeiten in Kommunikationsnetzen, der Verarbeitung hoher Datenvolumen, oder zur Authentifizierung von Personen und Objekten mit Hilfe „Digitaler Identitäten“, innovative digitale Anwendungen zu entwickeln und zu erproben, die etwa durch Optimierung, Effizienzsteigerung und Neugestaltung relevanter Wertschöpfungsprozesse spürbare Vorteile für die Wirtschaft bringen. Förderfähig sind Anwendungen aus allen wirtschaftlich relevanten Bereichen, insbesondere solchen im Umfeld von Produktion, Logistik, Land- und Forstwirtschaft, Energiewirtschaft, Mobilität, Gesundheitswirtschaft einschließlich Medizintechnik, Handel, Bau- und Wohnungswirtschaft sowie Haus- und Gebäudetechnik, – Wertschöpfungsnetzwerke zu gründen, auszuweiten oder zu internationalisieren, die es der deutschen Wirtschaft ermöglichen, an den Ökosystemen der Zukunft zu partizipieren, sie zu gestalten und Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Ökosysteme basieren auf Entwicklungs- und Technologiekooperationen in konkreten Anwendungsfeldern und Geschäftsbereichen.
Die folgenden Schwerpunkte zeigen ein Spektrum möglicher Technologien, Anwendungen und Ökosysteme auf.
Schwerpunktbereich „Technologien“:
In den angestrebten Fördervorhaben sind entsprechend der technologiepolitischen Prioritäten und wirtschaftspolitischer Relevanz folgende Technologiefelder grundlegend und bilden den Rahmen für künftige Förderaufrufe:
Schwerpunktbereich „Anwendungen“:
In den angestrebten Fördervorhaben sind folgende Anwendungsfelder grundlegend:
Schwerpunktbereich „Ökosysteme“:
Die angestrebten Verbundvorhaben sollen Beiträge zur Entstehung und Erweiterung der für die deutsche Wirtschaft relevanten „Ökosysteme“ leisten und auf diese Weise das Anwendungspotenzial von Technologien und Anwendungen aus Deutschland und Europa heraus verbreitern.
Die Vorhaben sollten folgende Aspekte berücksichtigen:
Vom BMWi werden im Kontext der in den Projekten adressierten Technologien, Anwendungen und Ökosysteme themenspezifische Begleitforschungsmaßnahmen gesondert beauftragt.
Zuwendungsempfänger können Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sein. Öffentliche Einrichtungen und Verbände sind ebenfalls förderfähig, können sich aber auch als assoziierte Partner einbringen. Die Beteiligung von Start-ups und mittelständischen Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt. Insbesondere Start-ups sollten sich vor Einreichung eines Projektvorschlags zu den Rahmenbedingungen der Fördermöglichkeiten und möglichen Hilfestellungen beim zuständigen Projektträger erkundigen.
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur gemeinsamen Lösung von Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Bei den Antragstellern sollte mindestens ein mittelständisches Unternehmen beteiligt sein. An den Verbundprojekten müssen Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse zur breiten Anwendung bringen wollen und können. In den Verbundvorhaben sollten IKT-Unternehmen und Anwender unter Einbindung der Forschung zusammenarbeiten.
Bei der Projektförderung handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 25 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für KMU im Sinne der EU-Definition können im Einzelfall höhere Förderintensitäten gewährt werden.
Projektvorschläge können auf Grundlage von Förderaufrufen eingereicht werden. In diesen wird das jeweils adressierte Themenfeld im Hinblick auf die angeführten Schwerpunkte „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ konkretisiert.
FuE-Leuchtturmprojekte: Gefördert werden Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem Förderbudget von 1 bis 10 Millionen Euro (Orientierungsgröße) und einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Das Konsortium besteht aus mindestens drei bis in der Regel sieben geförderten Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft.
Plattformprojekte: Gefördert werden Kooperationsverbünde von leistungsstarken, thematisch fokussierten Partnern in großvolumigen Fördervorhaben (Orientierungsgröße Förderbudget: 10 bis 15 Millionen Euro). Antragsberechtigt sind Verbünde von mindestens zehn Kompetenzträgern in dem adressierten Anwendungsbereich, ergänzt um ein Netzwerkmanagement, das ein breites Austausch-Netzwerk sicherstellt. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu fünf Jahre, die sich gegebenenfalls in mehrere Phasen mit Abbruchmeilensteinen gliedert.
Konzeptionelle Vorprojekte: gefördert werden kleinvolumige Verbundvorhaben (Fördervolumen in der Regel weniger als 1 Millionen Euro) von Konsortien mit zwei bis drei Partnern und einer Projektlaufzeit von bis zu 12 Monaten. Hierbei handelt es sich in der Regel um Forschungs- und gegebenenfalls Entwicklungsarbeiten, die der Vorbereitung von Plattformprojekten dienen oder wichtige Grundlagen für eine strategische Initiative schaffen sollen.
Parallel zu den Förderaufrufen können Vorschläge für „Strategische Projekte“ eingereicht werden, die thematisch außerhalb aktueller oder angekündigter Förderaufrufe stehen. Sie müssen für den Wirtschaftsstandort Deutschland von besonderer Bedeutung sein, vor allem hinsichtlich Innovationshöhe und Alleinstellungsmerkmalen. Es handelt sich in der Regel um kleinere FuE-Projekte mit Laufzeiten von nicht mehr als 24 Monaten und drei bis fünf geförderten Partnern. Einreichungen können jederzeit erfolgen
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