„Förderung von Projekten für die grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des EU-Rahmenprogramms Horizont Europa“
3 Einreichtermine jährlich
Die Verdichtung der Netzwerke im Europäischen Forschungsraum (EFR) durch starke Beteiligung und Vernetzung von deutschen Forschungs- und Entwicklungsakteuren zu unterstützen, ist Ziel dieser Fördermaßnahme. Durch die Vernetzungsmaßnahme sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kooperationen initiiert werden.
Deutsche Akteure sollen unterstützt werden, gemeinsam mit Forschungspartnern Projektvorschläge für Verbundvorhaben für die thematischen Cluster im Bereich „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ (Pfeiler II) von Horizont Europa zu erarbeiten.
Mit dieser Maßnahme will das BMBF Grundlagen für eine erfolgreiche Beantragung und Durchführung europäischer Projekte legen und Unterstützung für den Auf- und Ausbau themenspezifischer europäischer Netzwerke gewähren.
Gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung und Erstellung von Anträgen zu Ausschreibungen in den thematischen Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa. Ebenso soll die Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind, unterstützt werden. Gefördert werden Einzelvorhaben für die Sondierung, den Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die Zusammenarbeit an der Entwicklung der Vorschläge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch den Antragsteller als geplantem Koordinator gesteuert werden.
Nicht gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung eines Antrags für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions), Maßnahmen der Individual-förderung und Preise.
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Verbundvorhaben), für die es in den Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa, inklusive der entsprechenden Projektvorschläge für Verbundprojekte der Europäischen Partnerschaften, absehbar eine Förderoption gibt.
Für das dafür zu erstellende Konsortium sind die Teilnahmebedingungen von Horizont Europa zu beachten; die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl förderfähiger Institutionen aus den EU-27-Staaten sowie den an Horizont Europa assoziierten Staaten muss in den Konsortialbildungsplänen reflektiert sein. Der deutsche Antragsteller muss als geplanter Koordinator fungieren.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und in der Regel mit höchstens 50 000 Euro sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten gewährt.
Die Förderquote beträgt bis zu 50%. Die Vorgaben der De-minimis Verordnung sind zu berücksichtigen.
Beantragt werden können grundsätzlich alle Ausgaben/Kosten, die zur Durchführung der Projekte notwendig sind, entsprechend den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)/Kostenbasis (AZK) des BMBF. Dabei gelten folgende Regelungen:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger DLR Projektträger (DLR-PT) beauftragt.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Förmliche Projektanträge sind dem DLR Projektträger bis spätestens zu folgenden Terminen vorzulegen.
Der letzte Einreichtermin ist der 30. September 2023.
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