Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Ausdehnung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft zu verbessern. Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungs-orientierten Forschungsprojekten insbesondere auch praxisorientierte Projekte und ein rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen gefördert werden.
Die nachfolgend dargestellten Themen werden in Bekanntmachungen (Aufrufen) weiter konkretisiert. Thematisch sollen Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:
Nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung
Übergreifende Themen
- Förderung des Kreislaufwirtschaftsprinzips auf betrieblicher/regionaler Ebene
- Ermittlung eines wirtschaftlichen Optimums im Hinblick auf die Minderung von klimarelevanten Emissionen aus der Landwirtschaft,
- Anpassung an den Klimawandel und Steigerung der Klimaresilienz, Klimaschutz und Verringerung der Emission von Treibhausgasen,
- Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Nutzungssysteme zur Erreichung des Einklangs zwischen nachhaltiger Nutzung und Erhaltung der biologischen Vielfalt,
- Erschließung des Leistungspotenzials genetischer Ressourcen sowie Erhaltung und Förderung der Vielfalt auf innerartlicher, Arten- und Ökosystemebene durch nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen,
- Weiterentwicklung von Marktanreizen zur Ressourceneinsparung,
- Weiterentwicklung von agrarischen Wissenstransfer- und Informationssystemen,
- Entwicklung möglichst umfassender Nachhaltigkeitskriterien in der Landwirtschaft.
Umweltgerechter Pflanzenbau
Weiterentwicklung aller Produktionsrichtungen des integrierten Pflanzenbaus (unter anderem Ackerbau, Grünland, Gartenbau inklusive Gemüse-, Obstbau, Sonderkulturen und Baumschulen, Wein- und Hopfenanbau sowie Agroforstsysteme) im Hinblick auf
- Steigerung der Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit in der pflanzenbaulichen Produktion,
- Risikominderung im Pflanzenschutz, insbesondere durch nichtchemische und biologische Pflanzenschutzverfahren,
- Erosionsminderung, Bodenschutz und Nährstoffkonservierung durch bodenschonende Anbauverfahren und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit,
- Optimierung des Stickstoff- und Energieeinsatzes,
- Verbesserung des Gewässerschutzes,
- Züchtung von Sorten, die besonders für nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung geeignet sind,
- nachhaltige Steigerung und Sicherung des Ertrags zum Beispiel durch Erschließung des Potenzials genetischer Ressourcen,
- Weiterentwicklung von Maßnahmen und Strategien der Pflanzengesundheit,
- Erhöhung der Kulturpflanzenvielfalt und Erweiterung der Fruchtfolgen sowie Stärkung der Biodiversität im Pflanzenbau,
- Steigerung der Effizienz und Verbesserung des Ressourcenschutzes durch Digitalisierung und innovative Technologien,
- Verbesserung des Klimaschutzes und Anpassung des Pflanzenbaus an die Folgen des Klimawandels.
Umwelt- und tiergerechte Haltungs- und Managementsysteme
- Weiterentwicklung besonders tiergerechter, klimaschonender und klimaangepasster Haltungs- und Managementsysteme, auch im Hinblick auf die Ressourceneffizienz,
- Entwicklung von optimierten Fütterungsstrategien hinsichtlich verminderter Emissionen klimarelevanter Gase bezogen auf die erzeugte Einheit tierischer Lebensmittel,
- Strategien zur Verbesserung der Tiergesundheit,
- Strategien zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Erreichung eines höheren Tierwohls,
- Nutzung digitaler Technologien zur Verbesserung tiergerechter Haltungs- und Managementsysteme.
Nachhaltige Ernährung und nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für Agrarprodukte, auch im Hinblick auf Ressourceneffizienz.
Im Hinblick auf eine nachhaltige und bedarfsgerechte Ernährung und auf umwelt-, sozialgerechte und gesundheitsverträgliche Verarbeitungsformen sowie geeignete Vermarktungsformen von Agrarprodukten soll ein Beitrag zu folgenden Unterzielen geleistet werden:
- Förderung einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Ernährungsweise hinsichtlich einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion, der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, Entwicklung von Ernährungsempfehlungen und Management der Versorgung in der Außer-Haus-Verpflegung,
- Input-/Output-effiziente Verarbeitung von Lebensmitteln unter Berücksichtigung von Aspekten wie Klima, Energie, Ressourcen, Verarbeitungsgrad, Verpackung,
- Verbesserung technologischer Aspekte (zum Beispiel Produktionsverfahren, Produkteigenschaften, Verpackung), sensorischer Eigenschaften sowie der Lebensmittelqualität und -sicherheit durch innovative und digitale Verfahren,
- Förderung besonders sozialer und ökologischer Standards in der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten,
- Förderung der übergreifenden Zusammenarbeit von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung, Vermarktung bis hin zum Konsum, zur Optimierung einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Wertschöpfungskette
Die Vorhaben müssen neuartig sein und gegenüber herkömmlichen Verfahrensweisen zu erheblichen Vorteilen führen. Systemische Ansätze werden dabei bevorzugt gefördert.
Nicht gefördert werden
- Kosten zur Erhöhung der Fangkapazität sowie Aufwendungen für den Kauf oder den Bau von Fischereifahrzeugen,
- Kosten für Unterlagen, die zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln oder Listung von Pflanzenstärkungsmitteln benötigt werden,
- Vorhaben, wenn die Förderung gegen die in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 festgelegten Verbote oder Beschränkungen verstoßen würde,
- Vorhaben, deren primäres Ziel die Verbesserung der Erzeugung, der Verarbeitung oder Vermarktung von nachwachsenden Rohstoffen ist.
Gefördert werden Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen, insbesondere kleine oder mittlere Unternehmen.
Formen der Förderung
Grundlagenforschung: Die Grundlagenforschung umfasst experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeit dienen.
Industrielle Forschung: Die industrielle Forschung umfasst planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, in beliebigen Bereichen, Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweigen neue oder erheblich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen einschließlich digitaler Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist.
Experimentelle Entwicklung: Die experimentelle Entwicklung umfasst Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, in beliebigen Bereichen, Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweigen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen einschließlich digitaler Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten im Hinblick auf die Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern.
Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten einschließen, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.
Die experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.
Durchführbarkeitsstudien: Eine Durchführbarkeitsstudie ist die Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens mit dem Ziel, die Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung seiner Stärken und Schwächen sowie der mit ihm verbundenen Möglichkeiten und Gefahren zu erleichtern und festzustellen, welche Ressourcen für seine Durchführung erforderlich wären und welche Erfolgsaussichten das Vorhaben hätte.
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen: Im Rahmen von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen sind Vorhaben zu Gunsten von im Agrarsektor tätigen KMU förderungsfähig. Die Förderung bezieht sich auf Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen sowie auf Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Beihilfeintensität pro Zuwendungsempfänger darf folgende Sätze nicht überschreiten:
- 100 % der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung,
- 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung,
- 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
- 50 % der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien.
Die Beihilfeintensitäten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung kann um 10 Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen angehoben werden sowie um 15 Prozentpunkte bei internationalen Projekten (EWR) oder bei Kooperationsprojekten mit Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung etc.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass
- das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung eines der Unterziele dieser Richtlinie leistet,
- an der Durchführung des Vorhabens ein erhebliches Bundesinteresse besteht,
- das Vorhaben neuartig ist und gegenüber herkömmlichen Verfahrensweisen zu einem erheblichen Vorteil führen kann,
- der Antragsteller über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung der Arbeiten verfügt,
- die Gesamtfinanzierung der Vorhaben gesichert ist,
- dargelegt wird, inwieweit ein Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis vorgesehen ist,
- die Ergebnisse ab Projektende für einen Zeitraum von fünf Jahren im Internet einsehbar sind.
Grundsätzlich werden im Vorfeld einer Antragstellung über Förderaufrufe zu spezifischen Themenbereichen veröffentlicht, zu denen Skizzen eingereicht werden können. Jenseits dieser amtlichen Bekanntmachungen können Initiativskizzen zu einzelnen Förderbereichen eingereicht werden.
Projektträger ist das BLE. Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2030 außer Kraft.