Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Ausdehnung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft zu verbessern. Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungs-orientierten Forschungsprojekten insbesondere auch praxisorientierte Projekte und ein rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen gefördert werden.
Die nachfolgend dargestellten Themen werden in Bekanntmachungen (Aufrufen) weiter konkretisiert. Thematisch sollen Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:
Nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung
Übergreifende Themen
Umweltgerechter Pflanzenbau
Weiterentwicklung aller Produktionsrichtungen des integrierten Pflanzenbaus (unter anderem Ackerbau, Grünland, Gartenbau inklusive Gemüse-, Obstbau, Sonderkulturen und Baumschulen, Wein- und Hopfenanbau sowie Agroforstsysteme) im Hinblick auf
Umwelt- und tiergerechte Haltungs- und Managementsysteme
Nachhaltige Ernährung und nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für Agrarprodukte, auch im Hinblick auf Ressourceneffizienz.
Im Hinblick auf eine nachhaltige und bedarfsgerechte Ernährung und auf umwelt-, sozialgerechte und gesundheitsverträgliche Verarbeitungsformen sowie geeignete Vermarktungsformen von Agrarprodukten soll ein Beitrag zu folgenden Unterzielen geleistet werden:
Die Vorhaben müssen neuartig sein und gegenüber herkömmlichen Verfahrensweisen zu erheblichen Vorteilen führen. Systemische Ansätze werden dabei bevorzugt gefördert.
Nicht gefördert werden
Gefördert werden Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen, insbesondere kleine oder mittlere Unternehmen.
Formen der Förderung
Grundlagenforschung: Die Grundlagenforschung umfasst experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeit dienen.
Industrielle Forschung: Die industrielle Forschung umfasst planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, in beliebigen Bereichen, Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweigen neue oder erheblich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen einschließlich digitaler Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist.
Experimentelle Entwicklung: Die experimentelle Entwicklung umfasst Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, in beliebigen Bereichen, Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweigen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen einschließlich digitaler Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten im Hinblick auf die Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern.
Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten einschließen, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.
Die experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.
Durchführbarkeitsstudien: Eine Durchführbarkeitsstudie ist die Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens mit dem Ziel, die Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung seiner Stärken und Schwächen sowie der mit ihm verbundenen Möglichkeiten und Gefahren zu erleichtern und festzustellen, welche Ressourcen für seine Durchführung erforderlich wären und welche Erfolgsaussichten das Vorhaben hätte.
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen: Im Rahmen von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen sind Vorhaben zu Gunsten von im Agrarsektor tätigen KMU förderungsfähig. Die Förderung bezieht sich auf Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen sowie auf Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Beihilfeintensität pro Zuwendungsempfänger darf folgende Sätze nicht überschreiten:
Die Beihilfeintensitäten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung kann um 10 Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen angehoben werden sowie um 15 Prozentpunkte bei internationalen Projekten (EWR) oder bei Kooperationsprojekten mit Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung etc.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass
Grundsätzlich werden im Vorfeld einer Antragstellung über Förderaufrufe zu spezifischen Themenbereichen veröffentlicht, zu denen Skizzen eingereicht werden können. Jenseits dieser amtlichen Bekanntmachungen können Initiativskizzen zu einzelnen Förderbereichen eingereicht werden.
Projektträger ist das BLE. Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2030 außer Kraft.
Aktuelle Ausschreibungen für bi- und multilaterale F+E Projekte. Die neuesten Bekanntmachungen betreffen bilaterale wie multilaterale…
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KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung Es werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die technologieübergreifend…