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Forschung Für Zivile Sicherheit

„Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II“. Laufende Bewerbungen bis zum 31.07.2022

Die Förderung der Sicherheitsforschung durch die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden. Dabei soll die Forschungsförderung für Anwender intensiviert werden, unter anderem durch Themenoffenheit, kürzere Laufzeiten und die Möglichkeit, Vorschläge terminunabhängig einzureichen.

Gegenstand der Förderung sind direkt durch den Anwender initiierte und koordinierte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Ergebnisse sollen den dringlichen, direkten, aktuellen Bedarfen der Anwender entsprechen und zielgerichtet deren Handlungsfähigkeiten verbessern.

Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme die Innovationsfähigkeit der Anwender in Deutschland und die Umsetzung von Forschungsergebnissen bei den Anwendern. Um dies zu erreichen, ist ein weites Spektrum von Aktivitäten förderfähig – von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche.

Die praxisnahe Verifizierung, Validierung und Demonstration der Forschungsergebnisse, etwa durch wissenschaftlich begleitete Feldversuche oder vorkommerzielle Praxistests, sind dabei wichtige Aspekte. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit sowie das Unterstützungspotenzial der Projektergebnisse unter realistischen Einsatzbedingungen zu erproben, ohne dass es zu einer Verzerrung des Marktes kommt. Eine sich an die Erprobung anschließende Produktentwicklung ist daher ausdrücklich nicht Gegenstand der Förderung.

Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:

·         Schutz und Rettung von Menschen, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz,

·         Kriminalitätsprävention, polizeiliche Gefahrenabwehr,

·         Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,

·         Schutz vor Terrorismus,

·         Detektion von Gefahrstoffen,

·         übergreifende Themen, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen, Organisationskonzepte, Modelle zur Aus- und Weiterbildung und Migration.

3 Zuwendungsempfänger Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Anwender im Sinne dieser Förderrichtlinie. Dieses sind:

·         Behörden und deren Forschungseinrichtungen,

·         Einrichtungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),

·         Kommunen, Gebietskörperschaften,

·         Betreiber kritischer Infrastrukturen (Verkehr, Versorgung usw.),

·         Sicherheitsdienstleister und vergleichbare Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft.

Als weitere Verbundpartner:

·         kleine und mittlere Unternehmen (KMU),

·         Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

·         Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.

Förderungswürdig sind Verbundprojekte, die von einem Anwender gemeinsam mit einer Forschungseinrichtung oder einem Unternehmen durchgeführt werden. „Anwender – Innovativ“ stellt den Anwender ins Zentrum eines Projektvorschlags. Das heißt, die entsprechende Idee stammt vom Anwender und wird gemeinsam mit einem oder maximal zwei Projektpartnern aus der Forschung und/oder Industrie erforscht. Der Nutzen des Vorhabens muss in erster Linie den Anwendern zugutekommen. Weitere Partner können gegebenenfalls über das Instrument der assoziierten Partnerschaft in den Verbund eingebunden werden.

Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren angelegt, um zeitnah auf aktuelle, dringliche Bedarfe der Anwender reagieren zu können.

Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, sowie ausschließlich literaturbasierte Studien.

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Der Förderzuschuss beträgt für Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie vergleichbare Institutionen bis zu 100 %, für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 % und  für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 %.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Projektskizzen können laufend beim Projektträger Sicherheitsforschung bei der VDI-Technologiezentrum GmbH eingereicht werden.

Bewertungsstichtage sind jährlich der 31. Januar und der 31. Juli 2019