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GreenEconomy.IN.NRW

GreenEconomy.IN.NRW – Innovationen in Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung                         3 Einreichungsfristen bis 12.12.2024

Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich in Nordrhein-Westfalen mit Fokus auf die folgenden Themenbereiche:

  • Im Themenbereich Umweltwirtschaft werden Innovationen in den Blick genommen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.
  • Im Themenbereich Circular Economy werden Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle gesucht.
  • Im Themenbereich Klimaanpassung werden Innovationen zur Steigerung der Klimaresilienz gefördert.

Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische, als auch nichttechnische Innovationen umfasst. Dazu zählen:

  • Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
  • Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
  • Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen.

Die Vorhaben sollen ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen und einen substanziellen Beitrag zur Transformation in Richtung einer Green Economy leisten.

Umweltwirtschaft

Die Umweltwirtschaft umfasst alle Unternehmen, die Umweltschutzgüter und -dienstleistungen in den folgenden Teilmärkten anbieten:

  • Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
  • Wasserwirtschaft
  • Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
  • Umweltfreundliche Land- und Ernährungswirtschaft
  • Umweltfreundliche Mobilität
  • Minderungs- und Schutztechnologien

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung von innovativen Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zum Umweltschutz (Boden, Wasser, Luft), zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Hierzu gehören insbesondere Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen.

Förderfähig sind Vorhaben aus dem gesamten thematischen Spektrum der Umweltwirtschaft. Hierzu gehören beispielsweise:

  • innovative Verfahren für die Abfallwirtschaft,
  • Innovationen, die zum Recycling von Phosphor aus Abwasser und Klärschlamm beitragen,
  • Innovationen für eine zukunftsgerechte Wasserversorgung und -aufbereitung, innovative Monitoring- und Analyseverfahren, Überflutungsschutz,
  • innovative Ansätze für eine nachhaltige Forstwirtschaft (insbesondere durch Digitalisierung), Holzbearbeitung und Produktion von Holzwerk-/Holzbaustoffen (Hybridsysteme, Rohstoff-/ Materialeffizienz),
  • innovative Technologien und Verfahren für eine umweltfreundliche Landwirtschaft,
  • innovative Ansätze zur Stärkung regionaler Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
  • Innovationen, die zur Verringerung der NH3-Emissionen aus der Tierhaltung beitragen,
  • Innovationen für eine umweltfreundliche Mobilität, beispielsweise intelligente Verkehrsmanagementsysteme, umweltfreundliche Logistik und Mobilitätsdienstleistungen, umweltfreundliche Antriebstechnologien
  • Innovationen, die zur Reduzierung der Nitratkonzentration im Grundwasser beitragen,
  • innovative Bodensanierungsverfahren, Lärmminderungs- und Luftreinigungstechnologien,
  • Innovationen, die zur Reduzierung des Flächenverbrauchs beitragen,
  • Innovationen, die auf Verhaltensänderungen und Suffizienz abzielen,
  • Umweltinnovationen auf Basis des Vorsorgeprinzips (zur Schadensabwehr),
  • Cross-Innovationen und anwendungsorientierte Transformationsforschung (u.a. Auswirkungen von Transformationsprozessen auf Unternehmen, Produkte und Wertschöpfungsketten).

Circular Economy

Vor dem Hintergrund der akuten Herausforderungen sowie der industriellen und unternehmerischen Stärke NRWs fördert dieser Aufruf produktbezogene Ansätze und neue Geschäftsmodelle, die einen Beitrag zur Umsetzung einer oder mehrerer der aufgeführten Strategien leisten:

  • Produktbezogene Ansätze:
  • Produkte und Rohstoffe einsparen oder klüger nutzen & herstellen (Refuse),
  • Produkte und Rohstoffe innovativ gestalten (Rethink, Reduce),
  • Lebensdauer von Produkten erhöhen (Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Repurpose),
  • Materialkreisläufe schließen (Recycle),
  • Entwicklung von innovativen Geschäftsmodellen (Rethink),
  • Zirkuläres Bauen: Entwicklung von innovativen Methoden und Prozessen für kreislaufgerechte Planung bei Neubauten, zur Bestandserweiterung, bei Modernisierungen/Sanierungen und für den selektiven Rückbau,
  • Bioökonomie: Entwicklung von (Substitutions-)Produkten, Dienstleistungen, Materialien, Herstellungsverfahren und Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungsketten und -netze der Branchen bis zur Rückführung in den biologischen Kreislauf, Koppel- und Kaskadennutzung oder Bau von Demonstratoren.

Klimaanpassung

Fördergegenstand in diesem Themenfeld ist die Entwicklung von innovativen Dienstleistungen, technischen Lösungen und Produkten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bzw. zur Steigerung der Klimaresilienz. Beispiele für zugehörige Innovationen sind etwa neue Lösungen zur Dach- und Fassadenbegrünungen, intelligente Bewässerungssysteme, innovative Verschattungsvorrichtungen oder hitzebeständige Materialien. Die möglichen Aktivitäten reichen vom Handwerk (z.B. Garten- und Landschaftsbau) über das verarbeitende Gewerbe (z. B. Herstellung von Dämmstoffen oder Dreifachverglasungen), Ver- und Entsorgungsleistungen (z.B. Kanalnetzbau und der Trinkwasserversorgung) bis hin zu Dienstleistungen (z.B. Nutzung geographischer Informationssysteme).

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen,
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
  • Kammern, Vereine und Stiftungen,

die einen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.

Große Unternehmen sind in Kooperation mit KMU ebenfalls förderfähig.

Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Hinweis: Handelt es sich bei dem Vorhaben um industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung, so darf das Vorhaben nur von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70 % entfallen dürfen. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Projektträger: Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

Termine für die Einreichung von Projektskizzen

  • Einreichungsrunde 1 bis 18.04.2023
  • Einreichungsrunde 2 bis 20.02.2024
  • Einreichungsrunde 3 bis 12.12.2024