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Handwerk 4.0: digital und innovativ

„Handwerk 4.0: digital und innovativ“
Einreichungsfrist: 04.05.2020

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, die Entwicklung maßgeschneiderter, innovativer und digitaler Technologien im Handwerk voranzutreiben. Die Handwerksunternehmen sollen in die Lage versetzt werden, neuartige oder signifikant verbesserte Handwerksleistungen anbieten und erbringen zu können oder ihre Dienstleistungen deutlich effizienter und nachhaltiger als bisher erbringen zu können.

Gefördert werden anwendungsorientierte Verbundprojekte, die bspw. eine Zusammenarbeit von Handwerksunternehmen, Technologieausrüstern, Dienstleistern, Forschungspartnern erfordern. Die angestrebten Lösungen müssen deutlich über den derzeitigen Stand der Technik hinausgehen und sollen neuartige oder signifikant verbesserte Handwerks-Dienstleistungen ermöglichen, die wirtschaftlich, nachhaltig und effizient erbracht werden können. Die Komplexität der Lösungen soll an die Erfordernisse typischer Handwerksbetriebe angepasst sein.
Es soll mindestens einer der folgenden drei Themenbereiche adressiert werden:
1. Innovative Werkzeuge
• Physische Systeme zur Unterstützung der Mitarbeiter bei körperlichen Arbeiten; z. B. Robotik, Exo-Skelette
• Neue ergonomische, skalierbare Softwarewerkzeuge und/oder Methoden zur Entlastung der Mitarbeiter durch bedarfsgerechte Bereitstellung von Informationen; z. B. Wissensmanagementsysteme, AR/VR Unterstützung
2. Neugestaltete Kundenbeziehungen, Geschäfts- und Plattformmodelle
• Neue Ansätze in den Kundenbeziehungen; z. B. Nutzung neuer Medien für Beratung und Marketing sowie erweiterte/neue Konzepte der Co-Kreation und Co-Produktion
• Neue Geschäftsmodelle; z. B. durch Digitalisierung (Smart Home, Ambient Assisted Living), durch Nutzung von Kunden- und Objektdaten, neue Wartungsmodelle oder Big Data
3. Digitalisierung von Wertschöpfungsketten
• Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken; z. B. Koordination von unterschiedlichen Gewerken, Effizienzsteigerungen durch optimierte Abläufe, Erbringung von               Dienstleistungsbündeln, Cloud-Dienste, Hard- und Software-Sharing, Plattformen
• Organisation und Individualisierung von Wertschöpfungsprozessen aus der Sicht des Kundennutzens

Die Gestaltung des Wandels im Zuge der Einführung neuer (digitaler) Technologien erfordert häufig Veränderungen im Bereich Arbeitsorganisation, Arbeitsgestaltung, Qualifikation oder gesundheitlicher Prävention. Diese Aspekte sind in das Verbundprojekt zu integrieren.

Antragsberechtigt sind
• Unternehmen (insbesondere KMU)
• staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
• außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
• sonstige Institutionen, soweit sie Forschungsbeiträge liefern
Kammern, Innungen, Sozialpartnern und Verbänden kommt darüber hinaus beim Transfer eine wichtige Rolle zu. Ihre Beteiligung als nicht geförderte Partner ist für den Ergebnistransfer ausdrücklich erwünscht.

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern. Die Beteiligung von mindestens zwei Handwerksbetrieben als Verbundpartner ist gewünscht. Als weitere Unternehmen kommen insbesondere Verbundpartner in Betracht, die Handwerksbetriebe zu neuartigen oder verbesserten Dienstleistungen befähigen (z. B. IT-Ausrüster) und solche, die Teil der handwerklichen Wertschöpfungskette sind (z. B. Hersteller, Lieferanten, Händler).
Unternehmen müssen die Mehrheit der im Projekt geförderten Verbundpartner bilden.
Die Laufzeit der Projekte soll drei Jahre nicht überschreiten. Die betriebliche Implementierung soll spätestens im dritten Jahr der Projektlaufzeit erfolgen.
Die projektbezogenen Aufwendungen für den Projektverbund dürfen eine Million Euro nicht unterschreiten.

Die Förderquote für Unternehmen beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
Der Anteil an den Gesamtaufwendungen des Projektverbundes muss für Unternehmen über 50 % betragen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Projektskizzen sind bis spätestens zum 4. Mai 2020 einzureichen.