„IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“
Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat sich Deutschland verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im Verkehr um fast 50 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Ein wesentlicher Treiber verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen ist der Straßengüterverkehr. Er ist derzeit für rund ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors verantwortlich. Die Gesamtfahrleistung in diesem Bereich wird bisher fast ausschließlich durch Nutzfahrzeuge mit konventionellen, auf Dieselkraftstoff basierenden Antrieben erbracht. Daher sieht das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vor, dass bis 2030 etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erbracht werden soll.
Weiterer Handlungsdruck entsteht durch europäische Vorgaben, wonach bis 2030 die CO2-Emissionen bei Nutzfahrzeugen im Vergleich zu 2019 um 30 Prozent sinken müssen
Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. Einen Schlüsselfaktor spielen dabei leistungsfähige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).
Die vorliegende Förderrichtlinie soll einen Lösungsbeitrag zu den Herausforderungen im Nutzfahrzeugsegment leisten. Ziel ist es, auf IKT basierende wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Systemlösungen und ihre infrastrukturelle Einbindung beispielhaft zu entwickeln und in Feldversuchen zu testen. Gesucht werden Lösungen, die helfen, die Herausforderungen an der Schnittstelle von Fahrzeug, Verkehr, Logistik, Gebäude und Energienetzen mit Hilfe des Einsatzes von neuen IKT-basierten Elektromobilitätslösungen zu bewältigen.
Gegenstand dieser Förderrichtlinie sind die Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:
die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen, z. B.:
Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich, z. B.:
Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen, z. B.:
Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment
Die Umsetzung zu den vorgenannten Themen ist mit Herausforderungen und ungelösten Fragestellungen verbunden, die sich nur durch gezielte Forschung, Entwicklung und Erprobung lösen lassen. Offene Standards, Modularität und Datensicherheit sind dabei unabdingbare Voraussetzungen. Im Rahmen von Modellprojekten sollen ganzheitliche Lösungskonzepte und beispielhafte Systemlösungen − von den Technologien über Dienstleistungen bis hin zu neuen Geschäftsszenarien- entstehen, die auch die neu entstehenden Wertschöpfungsnetzwerke widerspiegeln.
Projektförderung erfolgt als eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Infrastrukturinvestitionen (z. B. in Standard-Software und -Hardware, firmeneigene EDV, Ladeinfrastruktur oder Fahrzeugflotten) werden nicht in die Förderung einbezogen.
Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie ist für Projekte, die überwiegend die industrielle Forschung betreffen, auf 20 Mio. Euro pro Unternehmen und Projekt, für Projekte, die überwiegend die experimentelle Entwicklung betreffen, auf 15 Mio. Euro pro Unternehmen und Projekt und für Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungstätigkeiten auf 7,5 Mio. Euro pro Studie begrenzt. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 25 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition können im Einzelfall höhere Förderintensitäten gewährt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur gemeinsamen Lösung von Forschungsaufgaben (Verbundprojekte) Im Verbund sollte mindestens ein mittelständisches Unternehmen beteiligt sein. In den Verbundprojekten sollten IKT-Unternehmen und Anwender unter Einbindung der Forschung zusammenarbeiten. Die Verbundprojekte sollten in der Regel aus mindestens drei bis maximal sieben geförderten Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie gegebenenfalls weiteren, nicht geförderten assoziierten Partnern (z. B. Multiplikatoren oder Kommunen) bestehen (Konsortien).
Projektskizzen können jeweils zum 15. September eines Jahres eingereicht werden.
Beauftragt mit der Durchführung ist:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger Gesellschaft, Innovation, Technologie
Zwischen dem Stichtag der Skizzeneinreichung und dem Beginn der Laufzeit liegen in der Regel neun bis zwölf Monate.
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