„Innovative Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (BMWK) Laufzeit bis 30.06.2024
Ziele der Förderung sind:
- die Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz zu initiieren (Modul 1);
- die Verstärkung und nachhaltige Sicherung bereits pilothaft erprobter, erfolgreicher Ansätze durch eine bundesweite Verbreitung (Modul 2) sowie
- die systematische lokale Verankerung und breite Umsetzung von ambitioniertem Klimaschutz in bundesweit tätigen Organisationen (Modul 3).
Die geförderten Projekte adressieren konkret benannte Hemmnisse bei der Erschließung erheblicher Treibhausgasminderungspotenziale. Sie leisten durch ihre Umsetzungsorientierung sowie die von ihnen ausgehenden direkten bzw. angestoßenen Treibhausgasminderungen einen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung.
Die Auswahl zur Förderung erfolgt für alle drei Module in einem wettbewerblichen Verfahren. Als zentrale Bewertungskriterien für die Projektskizzen werden bei Modul 1 der Innovationsgrad, das Treibhausgasminderungspotenzial des Ansatzes und die Umsetzungsorientierung sowie bei Modul 2 der projektspezifische Klimaschutzbeitrag, die bundesweite Verbreitung und das Verstetigungspotenzial angesetzt.
Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte die substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen aufweisen.
Zuwendungsfähig sind in allen Modulen die Ausgaben, die zur Erreichung der Projektziele zwingend erforderlich sind. Investitionen in Gegenstände die der Erprobung, Verbreitung und Verankerung der entwickelten Maßnahmen dienen, sind in angemessenem Umfang, ebenfalls zuwendungsfähig. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Die Förderung erfolgt in drei Modulen.
I. Modul 1: Entwicklung und pilothafte Anwendung von innovativen Klimaschutzmaßnahmen.
Im Modul 1 werden Projekte gefördert, in denen umsetzungsorientierte Maßnahmen für den Klimaschutz konzipiert und unter Einbindung relevanter Akteure der Zielgruppe erstmals pilothaft angewendet werden.
Die Projekte weisen insbesondere die folgenden Merkmale auf:
- hoher Innovationsgrad des Ansatzes;
- Ausrichtung auf ein relevantes, messbares Treibhausgasminderungspotenzial;
- Entwicklung und Erprobung von Methoden bzw. Routinen, die die Akteure der Zielgruppe befähigen, konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz umzusetzen;
- plausible und praktikable Kriterien und Indikatoren für die Ermittlung der Wirksamkeit des Projektansatzes;
- hohe Transferfähigkeit und großes Verstetigungspotenzial des Ansatzes bzw. der Maßnahmen.
Die geplanten beziehungsweise angestoßenen Treibhausgasminderungen sind im Projektverlauf zu dokumentieren und fortlaufend zu qualifizieren/quantifizieren.
II. Modul 2 – Bundesweite Verbreitung bereits pilothaft erprobter Klimaschutzmaßnahmen
Im Modul 2 werden Projekte gefördert, die auf einem innovativen Ansatz für den Klimaschutz basieren, der bereits erfolgreich pilothaft erprobt wurde. Die Projekte sollen zu einer bundesweiten Verbreitung des Ansatzes führen und quantitativ relevante, messbare Treibhausgasminderungen bewirken bzw. anstoßen und/oder in ihrer Zielgruppe zu einer quantitativen und qualitativen Stärkung der Handlungskompetenz für den Klimaschutz beitragen.
Die Projekte sind insbesondere gekennzeichnet durch:
- plausible Wirkkette für die Treibhausgasminderung;
- klare, nachvollziehbare sowie realistisch quantifizierte Ziele für die durch das Projekt bewirkten bzw. ausgelösten Treibhausgasminderungen;
- klare, nachvollziehbare sowie realistisch quantifizierte Ziele für den Grad der Erreichung der adressierten Zielgruppen;
- bundesweite Maßnahmenumsetzung (mindestens im Umfang einer Abdeckung der regionalen Cluster Nord, Ost, Süd und West);
- Einbeziehung und Mitwirkung relevanter Multiplikatoren;
III. Modul 3 – Lokale Verankerung und Umsetzung zentral koordinierter Klimaschutzmaßnahmen in bundesweit tätigen Organisationen
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie können in der Regel für einen Zeitraum von maximal drei Jahren gewährt werden. Bei Unternehmen wird ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt.
Das Antragsverfahren ist in allen Modulen grundsätzlich zweistufig. Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
In Projektaufrufen veröffentlicht das BMWK Stichtage, Zeitfenster und gegebenenfalls Themenschwerpunkte für das Einreichen von Projektskizzen. Außerhalb der veröffentlichten Fristen ist keine Einreichung von Projektskizzen möglich.