„Innovative Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (BMWK) Laufzeit bis 30.06.2024
Ziele der Förderung sind:
Die geförderten Projekte adressieren konkret benannte Hemmnisse bei der Erschließung erheblicher Treibhausgasminderungspotenziale. Sie leisten durch ihre Umsetzungsorientierung sowie die von ihnen ausgehenden direkten bzw. angestoßenen Treibhausgasminderungen einen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung.
Die Auswahl zur Förderung erfolgt für alle drei Module in einem wettbewerblichen Verfahren. Als zentrale Bewertungskriterien für die Projektskizzen werden bei Modul 1 der Innovationsgrad, das Treibhausgasminderungspotenzial des Ansatzes und die Umsetzungsorientierung sowie bei Modul 2 der projektspezifische Klimaschutzbeitrag, die bundesweite Verbreitung und das Verstetigungspotenzial angesetzt.
Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte die substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen aufweisen.
Zuwendungsfähig sind in allen Modulen die Ausgaben, die zur Erreichung der Projektziele zwingend erforderlich sind. Investitionen in Gegenstände die der Erprobung, Verbreitung und Verankerung der entwickelten Maßnahmen dienen, sind in angemessenem Umfang, ebenfalls zuwendungsfähig. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Die Förderung erfolgt in drei Modulen.
I. Modul 1: Entwicklung und pilothafte Anwendung von innovativen Klimaschutzmaßnahmen.
Im Modul 1 werden Projekte gefördert, in denen umsetzungsorientierte Maßnahmen für den Klimaschutz konzipiert und unter Einbindung relevanter Akteure der Zielgruppe erstmals pilothaft angewendet werden.
Die Projekte weisen insbesondere die folgenden Merkmale auf:
Die geplanten beziehungsweise angestoßenen Treibhausgasminderungen sind im Projektverlauf zu dokumentieren und fortlaufend zu qualifizieren/quantifizieren.
II. Modul 2 – Bundesweite Verbreitung bereits pilothaft erprobter Klimaschutzmaßnahmen
Im Modul 2 werden Projekte gefördert, die auf einem innovativen Ansatz für den Klimaschutz basieren, der bereits erfolgreich pilothaft erprobt wurde. Die Projekte sollen zu einer bundesweiten Verbreitung des Ansatzes führen und quantitativ relevante, messbare Treibhausgasminderungen bewirken bzw. anstoßen und/oder in ihrer Zielgruppe zu einer quantitativen und qualitativen Stärkung der Handlungskompetenz für den Klimaschutz beitragen.
Die Projekte sind insbesondere gekennzeichnet durch:
III. Modul 3 – Lokale Verankerung und Umsetzung zentral koordinierter Klimaschutzmaßnahmen in bundesweit tätigen Organisationen
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie können in der Regel für einen Zeitraum von maximal drei Jahren gewährt werden. Bei Unternehmen wird ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt.
Das Antragsverfahren ist in allen Modulen grundsätzlich zweistufig. Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
In Projektaufrufen veröffentlicht das BMWK Stichtage, Zeitfenster und gegebenenfalls Themenschwerpunkte für das Einreichen von Projektskizzen. Außerhalb der veröffentlichten Fristen ist keine Einreichung von Projektskizzen möglich.
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