Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte
Ziele der Förderung sind:
Die geförderten Projekte adressieren konkret benannte Hemmnisse bei der Erschließung erheblicher Treibhausgasminderungspotenziale.
Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte, die in den vielfältigen klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen aufweisen.
Zuwendungsfähig sind in allen drei Modulen die Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung der Projektziele zwingend erforderlich sind. Investitionen in Gegenstände die der Erprobung, Verbreitung und Verankerung der entwickelten Maßnahmen dienen, sind in angemessenem Umfang, ebenfalls zuwendungsfähig. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Die Förderung erfolgt in drei Modulen.
Modul 1 – Entwicklung und pilothafte Anwendung von innovativen Klimaschutzmaßnahmen
Im Modul 1 werden Projekte gefördert, in denen umsetzungsorientierte Maßnahmen für den Klimaschutz konzipiert und unter Einbindung relevanter Akteure der Zielgruppe erstmals pilothaft angewendet werden.
Die Projekte weisen insbesondere die folgenden Merkmale auf:
Modul 2 – Bundesweite Verbreitung bereits pilothaft erprobter Klimaschutzmaßnahmen
Im Modul 2 werden Projekte gefördert, die auf einem innovativen Ansatz für den Klimaschutz basieren, der bereits erfolgreich pilothaft erprobt wurde. Die Projekte sollen zu einer bundesweiten Verbreitung des Ansatzes führen und quantitativ relevante, messbare Treibhausgasminderungen bewirken bzw. anstoßen und/oder in ihrer Zielgruppe zu einer quantitativen und qualitativen Stärkung der Handlungskompetenz für den Klimaschutz beitragen.
Die Projekte sind insbesondere gekennzeichnet durch:
Modul 3 – Lokale Verankerung und Umsetzung zentral koordinierter Klimaschutzmaßnahmen in bundesweit tätigen Organisationen
Im Modul 3 werden innovative Projekte gefördert, die zentral gesteuerte, bundesweite Maßnahmen für gesteigerten Klimaschutz auf örtlicher Ebene in großer Breite umsetzen. Adressiert werden Klimaschutzprojekte, die bspw. durch Verbandsarbeit über etablierte Organisationsstrukturen und Netzwerke bereits erprobte Angebote in der Breite realisieren können. Ziel ist es, durch die niedrigschwellige Bereitstellung konkret nutzbarer Angebote, eine hohe Sichtbarkeit und Akzeptanz zu schaffen sowie die Integration in das Alltagshandeln der Bevölkerung zu ermöglichen. Hierdurch sollen quantitativ relevante, zusätzliche Treibhausgasminderungsbeiträge angestoßen werden.
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Projekte können auch von mehreren Organisationen im Verbund durchgeführt werden.
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei Unternehmen wird ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt.
Das Antragsverfahren für die Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten ist in allen Modulen grundsätzlich zweistufig. In Projektaufrufen veröffentlicht das BMWK Stichtage, Zeitfenster und ggf. Themenschwerpunkte für das Einreichen von Projektskizzen. Außerhalb der veröffentlichten Fristen ist keine Einreichung von Projektskizzen möglich.
Projektträger ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG)
Aktueller Förderaufruf: „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“ (Einreichungszeitraum 15.06.2023 – 15.09.2023)
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