„Innovative Klimaschutzprojekte“
Mehrere Einreichungsfristen
Ziel des Förderaufrufs ist es, innovative Ansätze im Klimaschutz zu entwickeln und pilothaft zu erproben sowie die Wirkungen von bereits pilothaft erprobten, erfolgreichen Ansätzen durch eine bundesweite Verbreitung zu verstärken und nachhaltig zu sichern.
Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen leisten. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen.
Modul 1 = Entwicklung und pilothafte Anwendung von innovativen Klimaschutzmaßnahmen
Im Modul 1 werden Projekte gefördert, in denen umsetzungsorientierte Maßnahmen für den Klimaschutz konzipiert und unter Einbindung relevanter Akteure der Zielgruppe erstmals pilothaft angewendet werden.
Die Projekte weisen dabei insbesondere folgende Kennzeichen auf:
Modul 2 = Bundesweite Verbreitung bereits pilothaft erprobter Klimaschutzmaßnahmen
Im Modul 2 werden Projekte gefördert, die auf einem innovativen Ansatz für den Klimaschutz basieren, der bereits erfolgreich pilothaft erprobt wurde. Die Projekte sollen zu einer bundesweiten Verbreitung des Ansatzes beitragen und mit hoher Wahrscheinlichkeit quantitativ relevante, messbare Treibhausgasminderungen bewirken.
Die Projekte zeichnen sich dabei insbesondere durch folgende Kennzeichen aus:
Nicht gefördert werden investive Vorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Als angemessene Eigenbeteiligung an den zuwendungsfähigen wird vorausgesetzt.
Sie beträgt innerhalb von Modul 1:
innerhalb von Modul 2:
Eine Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten ist zugelassen, sofern eine angemessene Eigenbeteiligung (s.o.) erfolgt. Eine Kumulierung mit Förderprogrammen des Bundes (Doppelförderung) ist ausgeschlossen.
Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Projektskizzen können für das Modul 1 bis zum
und für das Modul 2 bis zum
beim Projektträger Jülich (PTJ) eingereicht werden.
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