INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (INVEST) sollen private Investoren dazu angeregt werden, jungen innovativen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen.
INVEST kann als Zuschuss zum Investitionszeitpunkt (Erwerbszuschuss) und zusätzlich als pauschale Kompensation der auf den Veräußerungsgewinn zu entrichtenden Steuern (Exitzuschuss) gewährt werden.
Gefördert wird die Kapitalbereitstellung für junge innovative Unternehmen durch den direkten Erwerb von neu ausgegebenen Geschäftsanteilen oder neu ausgegebenen Aktien. Der Anteilserwerb erfolgt durch Bareinlage oder durch Wandlung eines Wandeldarlehens. Diese Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein
Die Unterzeichnung der Verträge zur Investition durch den Investor sowie die Zahlung der Investitionssumme an das Unternehmen dürfen erst nach Antragstellung auf den Erwerbszuschuss durch den Investor erfolgen. Der Antrag auf den Exitzuschuss kann unter Voraussetzung der Einhaltung der dreijährigen Mindesthaltedauer frühestens nach Unterzeichnung der Verträge zur Veräußerung der Anteile sowie nach der Zahlung des Veräußerungspreises an den Investor gestellt werden.
Investor: Zuwendungsberechtigte sind natürliche Personen, die die neu ausgegebene Anteile an einer förderfähigen Kapitalgesellschaft erwerben oder die ihre Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußern, deren Erwerb bereits durch INVEST gefördert wurde.
Eine natürliche Person kann sich einer Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH., einer UG (haftungsbeschränkt) oder einer europäischen Rechtsform gem. Richtlinie 2009/102/EG bedienen, um die Beteiligung einzugehen und zu halten. Diese Beteiligungsgesellschaft darf nur natürliche Personen als Gesellschafter haben.
Zuwendungsvoraussetzungen Erwerbszuschuss
Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt seiner Antragstellung nicht älter als sieben Jahre sein.
Es muss das Unternehmen folgende Bedingungen einhalten:
Der Investor
Voraussetzungen hinsichtlich der Beteiligung
Pro Investor gelten folgende Grenzen:
Pro Unternehmen können Beteiligungen im Wert von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Eine Inanspruchnahme des Exit Zuschusses ist nur möglich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Höhe des Erwerbszuschusses beträgt 20 % (bzw. 10 % im Fall von Wandeldarlehen) des Ausgabepreises der Anteile.
Die Höhe des Exit Zuschusses beträgt 25 % des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils.
Für den Erhalt des Erwerbszuschusses ist es erforderlich, dass sowohl das Unternehmen als auch der Investor einen Antrag bei der Bewilligungsbehörde (BAFA) stellen.
Vor Unterzeichnung der Verträge zur Investition durch den Investor ist vom Unternehmen ein Antrag auf Feststellung der Förderfähigkeit zu stellen.
Vor Unterzeichnung der Verträge durch den Investor und nach Antragstellung durch das Unternehmen ist vom Investor ein Antrag auf Bewilligung des Zuschusses zu stellen.
Die Richtlinie gilt für alle Anträge, die ab dem 1. März 2022 bis zum 30. Juni 2033 gestellt werden.
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