„Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie für das Fahrzeug der Zukunft“
Einreichungsfristen: 29.02.2020 und 31.08.2020
Kern der Förderung ist die Integration geeigneter KI-Technologien in das Fahrzeug – sowohl für Anwendungen des automatisierten Fahrens als auch im Bereich weiterer Fahrzeugtechnologien. Der Fokus liegt damit eindeutig auf der Anwendung von neuartigen KI-Verfahren für das Fahrzeug (Simulation, Entwicklung, Herstellung und Betrieb), weniger in der Grundlagenentwicklung der eigentlichen Verfahren. Aus technologischer Sicht sollten beispielsweise anwendungsbezogene Ansätze – jeweils vom Fahrzeug kommend – prototypisch demonstriert werden. Computer Vision, Machine Learning, Aktionsplanung und Optimierung sowie Natural Language Processing, semantische Technologien und andere sind hierfür relevante Bereiche. Gefördert werden vorrangig Verbundprojekte.
Im Kontext des Förderaufrufes werden unter dem Begriff „Künstliche Intelligenz (KI)“ sämtliche analytische Verfahren verstanden, die es ermöglichen, hochkomplexe Simulationen/Berechnungen deutlich zu beschleunigen bzw. automatische Entscheidungen auf Basis vorliegender Informationen in Echtzeit zu treffen. Gegenstand des Förderaufrufes sind beispielsweise die Verwendung und anwendungsorientierte Optimierung von Methoden der künstlichen Intelligenz. Dabei soll ein breites Themenspektrum von der Fahrzeugentwicklung über Betriebsstrategien/Betriebsverhalten bis hin zur Fahrzeugautomatisierung mit all ihren Facetten adressiert werden.
A. KI-Verfahren für automatisierte Fahrfunktionen
Bezogen auf das Thema „Automatisiertes Fahren“ werden mit dem Aufruf KI-Funktionalitäten adressiert, die einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung von Automatisierungsfunktionen der Level 3, 4 und 5 nach SAE5 liefern.
Relevante Themenfelder:
- Verbesserte Umfelderfassung, -interpretation und Manöverplanung
- Schnelle und robuste Eigenlokalisierung
- Mensch-Maschine-Interaktion
- Optimierte Fahrmanöver durch Kommunikation und Kooperation
- Neuartige Testverfahren für die Validierung und Freigabe
Dieser Förderbereich adressiert ausschließlich Anwendungen im Straßenverkehr.
B. KI-Verfahren für einen optimierten Betriebszustand und eine energieeffiziente Betriebsstrategie
Methoden der Künstlichen Intelligenz bieten auch weitreichende Chancen, das Fahrzeug in einem optimalen Zustand zu betreiben und Störungen oder Defekte rechtzeitig zu erkennen bzw. zu prognostizieren und zu reagieren (Predictive Maintenance, Predictive Analytics). Darüber hinaus kann mit KI die Betriebsstrategie der Antriebskomponenten besonders energieeffizient ausgelegt werden.
Relevante Themenbereiche:
- Intelligentes Fahrzeug und -Energiemanagement
- Vorausschauende und intelligente Navigation
- KI-Methoden in der Zustandsüberwachung
Dieser Förderbereich adressiert Anwendungen in der Automobil- und Bahntechnik.
C. KI-Verfahren in der Fahrzeugentwicklung
Die Fahrzeugentwicklung erfolgt heute bereits in fast allen Bereichen virtuell. Größtenteils werden Komponenten, Bauteile und Fahrzeuge in digitalen Zwillingen abgebildet. Die Grundlage hierfür bilden komplexe CAD- und Simulationsmodelle in Entwicklungsbereichen, die sich physikalisch beschreiben lassen, beispielsweise für Verbrennungssimulationen, Strömungsprozesse, Strukturdynamik, Aerodynamik oder die Regelung einer Betriebsstrategie.
KI-Methoden können in diesem Bereich dazu beitragen, die Entwicklungszeiten deutlich zu reduzieren.
- KI-Methoden für die „Next best action“ in der Fahrzeugentwicklung. Ein großer Mehrwert von Big Data mit zugehörigen Analyseverfahren liegt in der intelligenten und zielführenden Interaktion mit dem Fahrzeugentwickler. KI-basiert können so von einer Entwicklungssoftware über den gesamten Entwicklungsprozess Konstruktionsvorschläge oder Analyseschritte unterbreitet werden, die schneller und einfacher zu einer funktionalen Lösung führen.
- KI-Methoden in der Simulation
Dieser Förderbereich adressiert Anwendungen in der Automobil- und Bahntechnik.
Projektträger ist BVt bei der TÜV Rheinland Consulting GmbH. Projektskizzen können bis zum 29.02.2020 und zum 31.08.2020 eingereicht werden.