„KI4KMU“ – „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“ Einreichungsfrist: 30.09.2023
Mit „KI4KMU“ sollen gezielt Potenziale gehoben werden, die in der Verbindung von KI als Teil der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) mit weiteren Schlüsseltechnologien liegen. Die Richtlinie fokussiert insbesondere auf die aktuelle Generation kleiner und mittlerer Technologie-unternehmen, die ihre Innovationsfähigkeit durch Spitzenforschung im Bereich KI ausbauen wollen.
Mit dieser Richtlinie fördert das BMBF-Vorhaben, mit denen die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von KI-Methoden in KMU unterstützt und beschleunigt wird. Innovative ML- und weitere KI-Methoden sollen in den KMU breiter zum Einsatz kommen, damit diese neue datengetriebene Anwendungen realisieren können. KMU sollen beim beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung gestärkt werden.
Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen auf intelligenten Ansätzen liegen, bei denen die einzusetzende KI zu einem deutlichen Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren führt. Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein und ihre Ergebnisse über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen. Eine Neuentwicklung oder Adaption ausschließlich innerbetrieblich genutzter Basiskomponenten ist grundsätzlich nicht Gegenstand der Förderung. Weiterhin werden keine Projekte gefördert, die den Einsatz von KI in der Medizin, für HR-Anwendungen, Marketing oder Kundenbetreuung, IT-Sicherheit, Predictive Maintenance oder in robotischen Systemen für die Pflege zum Ziel haben. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, industrielle und KMU-getriebene FuE-Vorhaben im Bereich der KI, die von einem oder mehreren KMU mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft ausgeführt werden. Die Verbünde sollen über eine herausragende Exzellenz im Bereich der KI sowie in der Anwendungsdomäne verfügen. Eine wesentliche Voraussetzung ist das Vorhandensein einer ausreichenden Datengrundlage. Im Fokus steht die Umsetzung aktueller KI-Forschungsergebnisse in softwaregetriebene prototypische Lösungen, die sich primär auf Produktions- und Distributionsprozesse oder innovative Dienstleistungen beziehen. Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Gefördert werden innovative FuE-Vorhaben, die einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem für die Lösungskonzepte relevanten aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden ansetzen. Das Themenspektrum umfasst:
Außerdem können Vorhaben mit weiteren aktuellen KI-bezogenen FuE-Ansätzen gefördert werden.
So kommt es gegenwärtig u. a. darauf an, datengetriebene Ansätze und Anwendungen von KI-Methoden beispielhaft zu realisieren und für eine Vielzahl von Anwendern in der Industrie und weiteren Domänen verfügbar zu machen. In diesem Zusammenhang entwickeln sich neue Herangehensweisen, die aktuell mit Begriffen wie Data Analytics oder Data Farming beschrieben werden. Eine wachsende Bedeutung nehmen hierbei auch Themen der Datendurchgängigkeit, -speicherung und -eignerschaft ein. Immer müssen dabei KMU-Spezifika angemessen berücksichtigt werden, um Lösungen breit verfügbar zu machen und Individuallösungen zu überwinden. Es sind insbesondere KMU-spezifische IT-Infrastrukturen zu beachten, die sich meistens durch weniger mächtige Software- und Datenbanklösungen auszeichnen. Daher besteht Bedarf an geeigneten Schnittstellen zu diesen leichtgewichtigen Systemen. Außerdem müssen preisgünstige Lösungen für solche Technologien geschaffen werden, die bisher von KMU aus Kostengründen oftmals noch gar nicht eingesetzt werden.
Die Vorhaben sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:
Vorhaben mit Fokus auf andere Themen oder Anwendungsdomänen sind in begründeten Ausnahmen möglich.
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft gem. EU-Definition sowie weitere Verbundpartner. Im Rahmen von Verbundprojekten sind zusätzlich auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen sowie Hochschulen, universitäre wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Interesse antragsberechtigt, soweit sie in der Rolle als Technologielieferant oder Testanwender benötigt werden.
Die Beteiligung junger Unternehmen (Start-Ups) aus dem KI-Bereich an Verbundprojekten ist unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen möglich.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen: Die Vorhaben sollen maßgeblich von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert werden. Es können sowohl Verbundvorhaben als auch Einzelvorhaben eines KMU mit nachgewiesener hoher KI-Kompetenz gefördert werden. In Verbundvorhaben muss sichergestellt sein, dass die beteiligten KMU einen signifikanten Anteil der Forschungsleistung erbringen und die Ergebnisse selbst für Innovationen nutzen. Projekte, in denen KMU ausschließlich experimentelle Entwicklung betreiben, werden nicht gefördert.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 50 %. Für junge Unternehmen (Start-Ups) aus dem KI-Bereich, deren Gründung zum Zeitpunkt des geplanten Projektbeginns weniger als drei Jahre zurückliegt, können zuwendungsfähige projektbezogene Kosten bis zu einem Höchstbetrag von maximal 100 000 Euro pro Jahr anteilig gefördert werden. Für diese Unternehmen ist daher im Einzelfall eine Anteilsfinanzierung von bis zu 75 % möglich, wenn gleichzeitig die Aufbringung des verbleibenden Eigenanteils nachvollziehbar darstellbar ist.
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, ist eine Anteilsfinanzierung ist bis zu einer Höhe von maximal 35 % möglich. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., DLR Projektträger
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen vorzulegen. Letzter Bewertungsstichtag für Projektskizzen: 30.09.2023
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