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KMU-Innovativ: Einstiegsmodul

Förderung von Vorprojekten und Durchführbarkeitsstudien für F+E-Vorhaben       

Das BMBF fördert mit einer begrenzten Pilotmaßnahme Projekte im Vorfeld von industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben, deren Ergebnisse Grundlage für anspruchsvolle F+E-Projekte sind. Sie zielt auf die frühe Phase im Innovationsprozess ab, in der neue Ideen auf ihre Relevanz für die Produkt-, Prozessentwicklung bewertet und die Konzeption für spätere F+E-Arbeiten vorgenommen werden.

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben, um

·      neue Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen auszuarbeiten und zu bewerten,

·      die Durchführbarkeit und Umsetzbarkeit von neuen Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen zu untersuchen,

·      den Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik sowie die Schutzrechtssituation im angestrebten Themenfeld zu analysieren,

·      Kooperationspartner zu ermitteln und zu gewinnen,

·      notwendige F+E-Arbeiten für die angestrebten innovativen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Lösungsideen) und der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise zu identifizieren.

Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um konkrete F+E-Projekte in KMU aufzustellen und zu realisieren. Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission.

Gefördert werden Einzelvorhaben von KMU zur Vorbereitung von nachfolgenden eigenen F+E-Projekten. Die Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien müssen inhaltlich einem der Technologiefelder in der Förderinitiative KMU-innovativ und den in den jeweils aktuellen Bekanntmachungen des BMBF genannten Themenschwerpunkten zugeordnet werden können.

Die Förderhöhe beträgt maximal 50 000 Euro, die Förderquote beträgt bis zu 100%.  Es werden Projekte über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gefördert.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme sind die Projektträger betraut, die auch die jeweiligen KMU-innovativ-Technologiefelder betreuen.

Es wird ein einstufiges, vereinfachtes Verfahren angewendet.

Bewertungsstichtage für Anträge sind der 15. Januar 2018, der 15. Juli 2018 und der 15. Januar 2019.