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KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektronik und autonomes und vernetztes Fahren, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.
Wesentliches Ziel der Förderung ist eine Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Dies soll auch dadurch erreicht werden, dass der Transfer von Forschungsergebnissen aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung beschleunigt wird. Es wird ein breites Themenspektrum adressiert. Förderung kann für jedes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Schwerpunkt im Bereich der „Elektronik“ beantragt werden, das ein im Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2016 bis 2020 „Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung“ genanntes Anwendungsfeld der (Mikro-)Elektronik adressiert. Hierzu zählen unter anderem der Maschinen- und Anlagenbau, die Automatisierungstechnik, die Elektroindustrie, die IKT-Wirtschaft, die Medizintechnik sowie die Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens. Leistungsstarke Elektronik und Sensorik sind auch für diese neue Form der Mobilität die technologische Basis.

Sowohl im Bereich Elektronik als auch im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens sind folgende Vorhaben förderfähig:

  • Einzelvorhaben eines KMU sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen. Das Vorhaben muss durch ein KMU initiiert und koordiniert werden.
  • Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind KMU, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen und mittelständische Unternehmen, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

Eine Beteiligung von Partnern aus dem Ausland im Verbund ist grundsätzlich möglich; deren projektbedingte Ausgaben sind durch diese Maßnahme nicht förderfähig.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese bis zu 50 % anteilfinanziert werden.  Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim Projektträger „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“ jederzeit Projektskizzen vorgelegt werden.
Bewertungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.