Bekanntmachung des BMBF
„KMU-innovativ: Photonik“
Vorlagetermine: 15. April + 15. Oktober
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich der Photonik zuzuordnen sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.
Gefördert werden themenübergreifend FuE-Vorhaben, dabei werden beispielhaft folgende Themen mit einbezogen:
- Photonik in der Produktion
- Optische Messtechnik und Sensorik
- Optische Komponenten und Systeme
- Beleuchtungstechnik
- Organische Elektronik
Antragsberechtigt sind KMU. Darüber hinaus sind mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1 000 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 100 Millionen Euro, die nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen sind (Beteiligung bis zu 50 %), antragsberechtigt. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Gefördert werden können Einzel- und Verbundprojekte.
Förderquote für Unternehmen: bis zu 50%.
Jeweils 2 Vorlage Termine pro Jahr.