„KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“
Stichtage jeweils 15. April und 15. Oktober
Ziel dieser Fördermaßnahme ist, die Innovationsbasis für Lösungen im Bereich Ressourceneffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern. Die zu entwickelnden innovativen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen müssen einen Beitrag zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen oder zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft leisten. Der geplante Transfer der Forschungsergebnisse in die Anwendung muss von Beginn an geplant und dargelegt werden.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
Die Fördermaßnahme verfolgt den Zweck, risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche, technologieübergreifende und anwendungsbezogene Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, weiteren Institutionen oder anderen gewerblichen Unternehmen, zu fördern. Die Unternehmen sollen bei der Durchführung solcher innovativen Vorhaben unterstützt werden, die ohne Förderung nur verzögert oder nicht durchgeführt werden könnten.
Die Vorhaben müssen eine wirtschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen. Erwartete Wirkungen der Vorhaben für die Schonung natürlicher Ressourcen, die nachhaltige Nutzung der Ressourcen Wasser und Rohstoffe und den Ausbau der Kreislaufwirtschaft sind qualitativ zu beschreiben und sollen – soweit möglich – quantitativ unterlegt werden. Weitere Nachhaltigkeitswirkungen und Effekte in vor- oder nachgelagerten Stufen sollen in einer Lebenszyklusperspektive ganzheitlich berücksichtigt werden.
Angesprochen werden KMU insbesondere aus den Branchen Baugewerbe, Chemie- und Rohstoffindustrie, Wasserwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Textilwirtschaft, Umwelttechnik sowie Dienstleistungen.
Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten leisten:
Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
Nachhaltiges Wassermanagement
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Nicht-KMU-Unternehmen antragsberechtigt.
Es wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) in Deutschland verlangt.
Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz in den oben beschriebenen Themenschwerpunkten. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Es muss ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Regel – Förderquoten pro Beihilfeempfänger betragen:
Die Beihilfeintensitäten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung können unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten angehoben werden. Mindestens die Hälfte der beantragten Fördermittel soll den beteiligten KMU zugutekommt.
Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500 000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgende Projektträger beauftragt.
Für den Themenschwerpunkt „Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft“: Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung – Projektträger Jülich (PtJ)
Für den Themenschwerpunkt „Nachhaltiges Wassermanagement“: Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung – Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
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