Bekanntmachung des BMBF
„KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“
Vorlagetermine:15.April + 15.Oktober
Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.
Es können z. B. folgende Themen aufgegriffen werden:
- Schutz und Rettung von Menschen, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz,
- Kriminalitätsprävention, polizeiliche Gefahrenabwehr,
- Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
- Detektion von Gefahrstoffen,
- übergreifende Themen, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen, Organisationskonzepte, Modelle zur Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Antragsberechtigt sind KMU
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben.
Die Förderquote für Unternehmen: bis zu 50%
Vorlagetermin: jeweils zum 15.04. und 15.10. einen jeden Jahres