Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) Einreichungstermine: laufend bis zum 30. Juni 2024
Mit der beginnenden Markteinführung von Brennstoffzellenprodukten sowie dem stetigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur für den Verkehr wurde das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) neu ausgerichtet.
Die Förderrichtlinie des BMVI zielt darauf ab, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen in den nächsten zehn Jahren wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur.
Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen.
Die Konzentration der BMVI-Förderung liegt dabei auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung.
Vorhaben, deren Entwicklungsziel der Erreichung eines TRL 5 bis 8 (Technology Readiness Level-TRL) entsprechen, werden bevorzugt gefördert. Die Förderung geschieht sowohl in Einzelprojekten als auch im Rahmen von Verbundvorhaben.
Entsprechend dem industriepolitischen Charakter des NIP ist es Ziel, die Wertschöpfung in Deutschland und in Europa im Technologiefeld von Wasserstoff- und Brennstoffzellen aufzubauen und zu stärken – dies erfordert insbesondere eine international wettbewerbsfähige Zulieferindustrie. Vor diesem Hintergrund ist die Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zulieferindustrie in Verbundvorhaben besonders erwünscht.
Die Förderung durch das BMVI erfolgt mit folgenden Schwerpunkten:
- Zuschüsse für FuE-Vorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien
- Zuschüsse für Innovationscluster
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Antragssteller müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen durch die Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) beizusteuern und sich gegebenenfalls aktiv an einer Begleitforschung zu beteiligen.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der beträgt bei industrieller Forschung bis zu 50 % und bei experimenteller Entwicklung bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. Aufschläge können gewährt werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Projektskizzen können kontinuierlich eingereicht werden. Die Begutachtung der Skizzen erfolgt grundsätzlich zu den Stichtagen 31. März und 30. September eines Jahres. Mit der Durchführung der Fördermaßnahme wurde der Projektträger Jülich beauftragt.
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.