Förderung von Innovationen nicht-chemischer Pflanzenschutzverfahren im Gartenbau
Einreichungsfrist: 04.12.2019
Mit der Bekanntmachung verfolgt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Ziel, den Gartenbausektor im Hinblick auf eine nachhaltige Pflanzenproduktion zu stärken. Dafür gilt es, alternative Pflanzenschutzmaßnahmen und -verfahren zu entwickeln, weiter zu verbessern und gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage für die Betriebe und die Versorgung der Verbraucher mit nachhaltig erzeugten pflanzlichen Produkten zu sichern bei gleichzeitigem Schutz von natürlichen Ressourcen wie Wasser und Boden sowie der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt.
Geförderte FuE-Arbeiten sollen innovative, nicht-chemische Pflanzenschutzverfahren entwickeln und zur Anwendungsreife bringen. Im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung umfasst der Begriff Gartenbau pflanzliche Kulturen im geschützten Anbau und Freilandanbau aus den Bereichen Obstbau, Baumschule, Gemüsebau, Stauden und Zierpflanzen sowie Pflanzen mit Verwendung auf Flächen für das öffentliche Grün.
Um der Vielfalt an Pflanzenkulturen und Kulturverfahren im Gartenbau angemessen Rechnung zu tragen, fördert das BMEL die Vorhaben auf Grundlage von zwei bestehenden Förderprogrammen.
Modul A ist die Innovationsförderung des BMEL. Ziel des Moduls ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen, die auf einen umweltschonenden Pflanzenschutz im Gartenbau abzielen und zur Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gartenbausektors beitragen. Im Vordergrund stehen die Innovation und eine wirtschaftliche Verwertung der Forschungsergebnisse.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Antragstellung von Start-ups wird begrüßt.
Modul B ist das BMEL-Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel ist eines der Alleinstellungsmerkmale des ökologischen Gartenbaus; aber auch die dort angewendeten Pflanzenschutzstrategien und -verfahren bedürfen der kontinuierlichen Weiterentwicklung und innovativer Neuerungen. Deshalb sollen neue Strategien für den Pflanzenschutz im ökologischen Landbau sowie für andere Formen nachhaltiger Landbewirtschaftung erschlossen und die Rahmenbedingungen für deren Anwendung verbessert werden.
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie KMU mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.
Es sollen innovative FuE-Vorhaben gefördert werden, die auf die Anwendung von nicht-chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen und -verfahren für den Gartenbausektor abzielen. Innovationspotenzial wird insbesondere in den folgenden Bereichen gesehen:
Praxistaugliche Diagnose-, Monitoring- und Prognosesysteme, wie z. B.
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Schadschwellen an gartenbaulichen Hauptkulturen
- Entwicklung, insbesondere App-Entwicklung für Monitoring- und Prognosesysteme für professionelle Anwender
- Entwicklung von Schnellnachweisen von z. B. samen- und bodenbürtigen Krankheitserregern
Entwicklung sowie Weiterentwicklung von alternativen Pflanzenschutzverfahren
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko und Pflanzenstärkungsmitteln
- Entwicklung und Optimierung von technischen und biotechnologischen Verfahren zur Regulierung von Schadorganismen
- Verbesserung der Wirksamkeit durch Optimierung der Applikationstechnik
- Entwicklung neuer innovativer Lösungen zur Unkrautregulierung
Biologischer Pflanzenschutz, wie z. B.
- Nutzbarmachung von Gegenspielern/Nützlingen (Antagonisten) zu Krankheitserregern und Schädlingen im Freiland und im Gewächshaus und Innenräumen
- Entwicklung von Push and Pull- bzw. Attract and Kill-Strategien
- Immunisierung von Kulturpflanzen
Strategien zur Risikominderung durch Kombination unterschiedlicher Verfahren/Integrierte Pflanzenschutzsysteme, wie z. B.
- Kombination von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko und Nützlingen
- Kombination von Pflanzenschutzmitteln und Grundstoffen mit kulturtechnischen Maßnahmen
Kulturtechnik und Kulturmaßnahmen
Einfluss auf Schaderreger durch technisch-physikalische Maßnahmen, z. B. Licht, UV-Strahlung – Temperatur – Luftfeuchte – Bewässerungstechnologien – Pflanzenernährung – Einsatz von Wirtschaftsdüngern – Mischkulturen mit schädlingsanziehenden oder -abweisenden Pflanzenarten – Fruchtfolgen – Bodenbearbeitung – Symbiotische Kultivierungsmaßnahmen
Wissenstransfer in die Praxis
- Datenbanken mit Informationen zu Pflanzenschutzmaßnahmen mit geringem Risiko
- Entwicklung / Verbesserung von Informationsmedien, Kommunikations- und Lernplattformen.
Nicht gefördert werden Untersuchungen die unmittelbare Voraussetzung für die Anmeldung von Pflanzenstärkungsmitteln oder für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderquoten betragen bei Großunternehmen bis zu 50 % , bei mittleren Unternehmen bis zu 60 % und bei kleinen Unternehmen mit bis zu 70 %.
Projektträger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Projektskizzen sind bis zum 04. 12. 2019 einzureichen.