NIP – Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II
(Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) – Einreichung von Projektskizzen: laufend
Die Maßnahmen des BMVI im Rahmen der Fortsetzung des NIP zielen darauf ab, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen in den nächsten zehn Jahren wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur. Komplementär zu den Programmen der Elektromobilität mit Batterie sowie weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie verfolgt das BMVI einen technologieoffenen Ansatz.
Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen.
Das BMVI konzentriert seine F+E -Förderung dabei auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung.
Vorhaben deren Entwicklungsziel die Erreichung eines TRL von fünf bis acht entspricht, werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie bevorzugt gefördert. Die Förderung geschieht sowohl in Einzelprojekten als auch im Rahmen von Verbundvorhaben.
Fördergegenstand: Die Förderung durch das BMVI im Rahmen dieser Förderrichtlinie erfolgt mit folgenden Schwerpunkten:
- Zuschüsse für F+E -Vorhaben und Durchführbarkeitsstudien
- Zuschüsse für Innovationscluster
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO können FuE-Vorhaben im Rahmen industrieller Forschung mit bis zu 50 %, im Rahmen experimenteller Entwicklung mit bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden. Nach Artikel 25 Absatz 6 AGVO können bei Vorliegen der dort aufgeführten Voraussetzungen Aufschläge gewährt werden, wenn das Vorhaben anderenfalls mangels ausreichender Finanzierung nicht durchgeführt werden kann.
Projekte von Hochschulen, Forschungseinrichtungen können ggf. mit Quoten bis zu 100 % gefördert werden. Projekte von Gebietskörperschaften sowie weiteren rechtsfähigen Einrichtungen sind mit bis zu 80 % förderfähig.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMVI den Projektträger Jülich (PTJ) beauftragt.
Projektskizzen können kontinuierlich eingereicht werden. Die Begutachtung der Skizzen erfolgt zu den Stichtagen 31. März und 30. September eines Jahres.
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.