„Beitrag ökologisch und nachhaltig erzeugter Lebensmittel zu zukunftsfähigen Ernährungssystemen“ (BLE),
Bewerbungsfrist: 22.02.2019
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben im Bereich „Lebensmittel/Ernährung“, insbesondere in folgenden Themenfeldern:
a) Ökologische/nachhaltige Lebensmittelverarbeitung
Ökologische und nachhaltige Lebensmittelverarbeitung entlang der Wertschöpfungskette;
Erhöhung der Ressourceneffizienz in der ökologischen und nachhaltigen Lebensmittelverarbeitung (auch weiter gefasste Aspekte wie Transport sowie Auf- und Zubereitung sollen hierbei berücksichtigt werden);
Optimierung von Verpackungen (u. a. Konzepte zur Reduzierung von Verpackungsmaterialien);
Minimierung von Lebensmittelabfällen, einschließlich Nachernteverluste und Verbesserung der Haltbarkeit von ökologischen und nachhaltigen Lebensmitteln;
b) Beitrag des Ökolandbaus zur nachhaltigen Ernährung
Analysen zu Verbraucherverhalten und -Erwartungen;
Entwicklung und Umsetzung von geeigneten Kommunikationsstrategien zu ökologischen Lebensmitteln/ nachhaltiger Ernährung/Abfallreduzierung (auch unter Einbeziehung digitaler Lösungen);
Potenziale einer Kennzeichnung nachhaltig und ökologisch produzierter Lebensmittel (u. a. Möglichkeiten und Grenzen einer Kennzeichnung des Ressourcenverbrauchs, der Transportwege und der sozialen Aspekte in der Lieferkette);
Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für eine Erhöhung des Anteils ökologischer Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung;
c) Qualität ökologischer/nachhaltiger Lebensmittel
Analysen zur Authentizität ökologischer/nachhaltiger Lebensmittel zur Optimierung von Verarbeitungsprozessen und der Identifizierung von Lebensmitteln (beispielsweise Fluoreszenzanregungsspektroskopie, Ionenmobilitätsspektrometrie, Mikrobiomanalysen, (Besiedlung der Pflanzen/Produkte), Metabolomics, Entwicklung schneller und günstiger Analysemethoden);
Weiterentwicklung ganzheitlicher Untersuchungsmethoden zur Erfassung und Prüfung der Qualität ökologischer Lebensmittel (u. a. bildschaffende, physikalische und physiologische Methoden);
Verbesserung der Qualität (Eignungswert, Genusswert, Gesundheitswert) verarbeiteter Lebensmittel.
Die Vorhaben sollen eine maximal dreijährige Projektlaufzeit haben, der Maßnahmenbeginn ist voraussichtlich ab 1. Juni 2019. Verbundprojekte mit Partnern aus Praxis, Beratung, Wissenschaft und Wirtschaft sind besonders erwünscht. Zuwendungsempfänger können Unternehmen sowie Forschungsanstalten sein. Bei Verbundvorhaben ist eine wissenschaftliche Betreuung vorzusehen.
Vorlage von Projektskizzen bis zum 22. Februar 2019 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung