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Open Photonic Pro

„Open Photonik Pro“ im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“.
Verbesserung der Verfügbarkeit von Photonik-Komponenten und -Systeme sowie der Aufbau eines nachhaltigen und wachsenden Netzwerks. Bewerbungsfrist: 28.September 2018

Mit der Initiative Make Light verfolgt das BMBF das erklärte Ziel, Photonik möglichst vielen technikaffinen Personen näherzubringen und insbesondere auch einen kreativen Zugang zur Zukunftstechnologie Photonik zu ermöglichen. Durch die Initiative konnten neue Partner, insbesondere aus der sogenannten Makerszene und der Kreativwirtschaft, angesprochen und Open Innovation Prozesse in der Photonik-Branche angestoßen werden.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Verfügbarkeit möglichst preiswerter und frei nutzbarer Komponenten und Systeme hierzu eine entscheidende Voraussetzung darstellt. Typische Beispiele aus dem Bereich der Photonik sind Laserscanner, Lasercutter und 3D-Drucker. Mittlerweile sind diese in Wissenschaft und Industrie seit Jahrzehnten genutzten und ursprünglich kostspieligen Systeme als preiswerte Desktop-Werkzeuge ähnlich dem PC verfügbar. Sie bedingen nicht nur einen immensen neuen Markt, sondern sind auch mit zahlreichen erfolgreichen Start-ups verbunden. Mit diesen neuen Werkzeugen können weiterhin ausnutzenden Kunden Produzenten werden, die ihre Produkte und Innovationen über neue Vertriebswege (z. B. Online-Plattformen wie ETSY oder Produktionsdienstleister wie ¬Shapeways) anbieten. Photonik-Tools wie die SenseBox ermöglichen zudem die unmittelbare Bürgerbeteiligung an wissenschaftlichen Forschungsprojekten.

Die erfolgreichen Projekte der Make Light Initiative zeigen die hohe Kreativität und das immense Innovationspotenzial der Makerszene sowie ihre enge Vernetzung mit Gründerszene und Kreativwirtschaft. Gleichzeitig sind auch erste Ansätze industrieller Partner erkennbar, Grundelemente der Makerbewegung bzw. des Maker-Denkens zu übernehmen. Hierzu zählen Hackathons und Makeathons, aber auch firmeneigene Makerspaces.

Vor diesem Hintergrund hat das BMBF im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“ die Förderinitiative erarbeitet. Sie soll die Verfügbarkeit professioneller Photonik-Komponenten und -Systeme verbessern und zum Aufbau eines nachhaltigen und wachsenden Netzwerks beitragen.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit direktem Bezug zur Photonik.

Mögliche Zielrichtungen sind dabei:

  • professionelle Open Source Hardware, die zu einer breiteren Nutzung hochwertiger Photonik-Komponenten und -Systeme führt – Photonik-Innovationen von, mit und für KMU und Start-ups;
  • Bereitstellung geeigneter Schnittstellen oder Entwicklungswerkzeuge, die Forschung und Entwicklung mit innovativen Photoniklösungen und damit Innovationen auch für Dritte ermöglicht (Inside-Out-Prozesse);
  • Open Innovation Ansätze zur nachhaltigen Vernetzung der Photonik-Branche mit Maker- und Gründerszene sowie Kreativwirtschaft (Inside-Out- und Outside-In-Prozesse);
  • Ansätze zur gezielten Vernetzung von Makerszene und Kreativwirtschaft mit der Gründerszene.

Diese Liste ist nicht als vollständig anzusehen. Unabhängig vom konkreten Themenfeld ist zwingend erforderlich, dass eine wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse gesichert ist. Diese Verwertung erfolgt bevorzugt durch KMU und Start-ups, die als Partner im Forschungsprojekt teilnehmen. In Ausnahmefällen kann die Verwertung auch durch nicht geförderte (assoziierte) Partner erfolgen. Diese sind jedoch aktiv und in angemessenem Umfang an den Projektarbeiten zu beteiligen. Der Umfang dieser Beteiligung ist im Arbeits- und Finanzplan zu belegen.

Antragsberechtigt sind KMU und mittelgroße Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz > 100 Mio. €, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Start-ups im Sinne dieser Förderrichtlinie sind junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- bzw. Umsatzwachstum aufweisen oder anstreben.

Antragsberechtigt sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern eine wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse durch geeignete gewerbliche Partner verbindlich gesichert ist.

Zuwendungshöhe: Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse betragen bis zu 50%.
Bei Start-ups mit noch geringer Eigenkapitalkraft wird geprüft, ob eine Förderung der zuwendungsfähigen projekt¬bezogenen Ausgaben (Abrechnungsart Ausgaben – AZA) geboten sein könnte. Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH – Projektträger Photonik, Optische Technologien – bis spätestens 28. September 2018 vorzulegen.