„Photonik für die digital vernetzte Welt – schnelle optische Kontrolle dynamischer Vorgänge“
Einreichungsfrist: 30.Juni 2021
Gefördert werden dazu industriegeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Systemlösungen im Bereich der latenzarmen optischen Kontrolle und dynamischen Prozessteuerung führen und einen konkreten Anwendungsbezug aufweisen. Für eine Lösung ist in der Regel inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Unternehmen und Forschungseinrichtungen erforderlich.
Im Mittelpunkt der geförderten Arbeiten stehen bislang ungelöste Herausforderungen der latenzarmen und echtzeitfähigen Bereitstellung und Nutzung optisch erfasster Informationen.
An die zu fördernden Projekte werden folgende Anforderungen gestellt:
Bei der Realisierung latenzarmer optischer Systeme zur Steuerung, Regelung oder Kontrolle dynamischer Vorgänge bestehen einerseits Herausforderungen bei der Entwicklung neuer Hardware und optischer Verfahren, die bewusst so wenig Informationen wie möglich sammeln. Andererseits besteht auch Handlungsbedarf bei der Erforschung geeigneter Datenverarbeitungs-Lösungen, die beispielsweise auf Methoden des maschinellen Lernens, neuronaler Netze, hochgradiger Parallelisierung oder Complex Event Processing (CEP) beruhen. Für die nötige Echtzeitfähigkeit der Systeme sind in diesem Zusammenhang auch Ansätze zur schnellen Übertragung von Sensordaten und zur sensornahen Daten(vor)verarbeitung gefragt. Die zeitkritische Nutzung der Daten muss dabei ebenso berücksichtigt werden. Zur Erweiterung der optischen Fähigkeiten können auch multimodale Ansätze und Informationsfusion einbezogen werden, sofern dies einen Mehrwert hinsichtlich der Informationsqualität und der Verarbeitungsgeschwindigkeit liefert.
Die geförderten Verbundprojekte sollen eingebettet in die geschlossene Feedback-Schleife Lösungen u. a. in folgenden Bereichen erarbeiten:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft zu verstehen. Charakteristisch für alle Vorhaben soll sein, dass sie bestimmte Anwendungen in industriellen oder gesellschaftlichen Prozessen in den Mittelpunkt stellen und von dort ausgehend die Spezifikationen für das photonische System und den rückgekoppelten Regelkreis, sowie die zu lösenden Forschungs- und Entwicklungs-Probleme ableiten. Die Eignung des gewählten Lösungsansatzes ist zum Projektende anhand einer konkreten Anwendung zu demonstrieren.
Denkbare Anwendungen liegen bspw. in folgenden Bereichen:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Eigenbeteiligung umfasst mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten. Für KMU kann jedoch auch eine geringere Eigenbeteiligung als angemessen bewertet werden.
Bei der Berechnung der Verbundförderquote von maximal 50 % bzw. 60 % sind die in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltenen Projektpauschalen einzubeziehen.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen: Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff auf den Beitrag möglich ist.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH beauftragt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Vorlage der Projektskizzen muss bis spätestens 30. Juni 2021 erfolgen.
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