Biologische Methanisierung unter Nutzung von CO2-Quellen aus der Bioenergieproduktion und Wasserstoff an einem zentralen Standort zur Produktion von regenerativem Kraftstoff (Zur „Förderrichtlinie Entwicklung regenerativer Kraftstoffe“ des BMDV)
Einreichungsfrist: 31.10.2022
Eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele ist das Inverkehrbringen von regenerativen Kraftstoffen. Je nach Einsatzgebiet können fortschrittliche Biokraftstoffe oder strombasierte Kraftstoffe (e-Fuels) auf Basis von EE-Strom zur Treibhausgasminderung in den entsprechenden Teilbereichen des Verkehrs eingesetzt werden. Diese regenerativen Kraftstoffe sind i.d.R. bisher am Markt nicht etabliert. Ziel der Förderung ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kraftstoffe und damit zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor zu leisten.
Sowohl bei fortschrittlichen Biokraftstoffen als auch bei strombasierten Kraftstoffen sind noch Entwicklungsarbeiten in Bezug auf die Gesamtkette, aber auch für einzelne Prozessschritte in größerem Umfang notwendig, damit diese mittelfristig einen hohen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten können. Die biologische Methanisierung stellt ein vielversprechendes Verfahren als Erweiterung der Power-to-Gas-Prozesse dar und soll daher im Rahmen dieses Förderaufrufs in Hinblick auf die Biokraftstofferzeugung weiter optimiert werden.
Der Fokus der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe, liegt auf anwendungsorientierten Vorhaben. Die Förderung soll neben Universitäten etc. auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, etwa aus den Bereichen Anlagenbau, Komponenten-herstellung (Elektrolyse, Syntheseprozesse) sowie Kraftstoffproduktion und -verwendung bei der (Weiter-) Entwicklung notwendiger Technologielösungen unterstützen.
Im Rahmen dieses Förderaufrufs, können insbesondere folgende Vorhaben gefördert werden:
Fördervoraussetzungen sind:
Der grundsätzliche Nachweis der Funktionsfähigkeit der in den Projektvorschlägen behandelten Lösungen ist Voraussetzung für eine Förderung. Daher sind Vorhaben unterhalb des Technologie-Reifegrads TRL 5 nicht Gegenstand dieses Aufrufes.
Zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben können durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert werden.
Projektskizzen können bis zum 31. Oktober 2022 bei der FNR eingereicht werden.
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