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Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln

„Innovationen zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln sowie für Mahlzeiten in der Außer-Haus- und Gemeinschaftsverpflegung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung des BMEL“  Bewerbungsfrist: 12. Juni 2019

Die Häufigkeit ernährungsmitbedingter, nichtübertragbarer Erkrankungen (non-communicable diseases, NCD) wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus Typ 2 und Krebs steigt weltweit. Es ist davon auszugehen, dass eine alimentäre Reduktion von Zucker, Fetten, Salz und Gesamtkalorien einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Prävalenz von Übergewicht, Adipositas und ernährungsmitbedingten Erkrankungen leisten kann. Empfehlungen zur Ernährungsumstellung allein werden die Ernährungsgewohnheiten aber nicht nachhaltig positiv verändern.

Mit der Bekanntmachung sollen innovative Vorhaben unterstützt werden, die Lösungsansätze zur Verringerung der Aufnahme von Zucker, gesättigten Fettsäuren, trans-Fettsäuren und/oder Salz durch den Verzehr von Fertigprodukten im Rahmen der Ernährung zum Ziel haben. Darüber hinaus sollen die speziellen Belange der Außer-Haus-Verpflegung berücksichtigt werden.

Folgende Bereiche stehen im Vordergrund:

  • Innovative Technologien oder Verfahren, deren Einsatz es erlaubt, die zugesetzte Menge Salz, Fett oder Zucker in Lebensmitteln oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten zu reduzieren, ohne dass die sensorischen Eigenschaften oder die Qualität der Lebensmittel oder Mahlzeiten leiden bzw. dafür der energetische Input erheblich erhöht wird.
  • Innovative Technologien oder Verfahren, durch deren Einsatz in verarbeiteten Lebensmitteln oder zubereiteten Mahlzeiten das Fettsäurenprofil optimiert, der Ballaststoffgehalt erhöht oder der Gehalt von industriell bedingten trans-Fettsäuren verringert werden kann.
  • Neuartige oder natürliche Stoffe, einschließlich bei der Lebensmittelverarbeitung anfallende Rest- oder Nebenprodukte, die geeignet sind, Zucker, gesättigte Fettsäuren, trans-Fettsäuren oder Salz in verarbeiteten Lebensmitteln oder Mahlzeiten zu ersetzen bzw. zu reduzieren, ohne dass die sensorischen Eigenschaften oder die Sicherheit und sonstige Qualität leidet.
  • Innovative Verfahren oder Stoffe, die die (multi-)sensorische Wahrnehmung (Aussehen, Geschmack, Geruch und/ oder Haptik) eines Lebensmittels oder einer Mahlzeit dahingehend verändern oder verstärken, dass der Gehalt an Zucker, gesättigten Fettsäuren, trans-Fettsäuren oder Salz reduziert werden kann, ohne dass die Sicherheit und sonstige des Lebensmittels oder der Mahlzeit verschlechtert werden bzw. dafür der energetische Input erheblich erhöht wird.
  • Innovative (gegebenenfalls digitale) Technologien oder Verfahren, die in der gesamten Kette vom Acker bis zum Teller zum Einsatz kommen können.
  • Innovative (gegebenenfalls digitale) Technologien zur Wissensvermittlung und Stärkung der Ernährungskompetenz oder zur Aus- und Weiterbildung für Lebensmittelhersteller und Gewerbetreibende in der Außer-Haus- und Gemeinschaftsverpflegung, mit dem Ziel, das Ernährungsverhalten der Bevölkerung zu verbessern und langfristig die Prävalenz von Übergewicht und Adipositas sowie ernährungsmitbedingten Erkrankungen positiv zu beeinflussen.

Die Fördermaßnahme soll durch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben begleitet werden, das organisatorische, fachliche und öffentlichkeitswirksame Aufgaben wahrnimmt. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMEL und dem Projektträger und umfasst im Einzelnen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Analyse und Synthese von Ergebnissen und Erkenntnissen aus den geförderten Projekten und inhaltliche Abstimmung innerhalb der Fördermaßnahme,
  • Untersuchungen zur Beurteilung der Auswirkung von Lebensmittelreformulierungen unter besonderer Berücksichtigung der Verbraucherakzeptanz,
  • Qualitative Bewertung der im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz entwickelten Technologien/Verfahren mit Blick auf deren Routineanwendung und mögliche Nutzbarmachung für andere Bereiche der Lebensmittelverarbeitung, insbesondere auch für kleine Handwerksbetriebe,
  • Erfassung und Vernetzung mit relevanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten anderer Fördermaßnahmen des BMEL,
  • Erfassung und Vernetzung mit relevanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten außerhalb der Fördermaßnahmen des BMEL, gegebenenfalls auch im internationalen Raum,
  • Aufbau von Netzwerken innerhalb von Forschungsfeldern (Bildung von Clustern, Erarbeitung von Querschnittsthemen etc.),
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Arbeitstreffen, Diskussionsforen und Statusseminaren (Vor-Ort Veranstaltungen, Webinar etc.),
  • Erarbeitung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationen zur Fördermaßnahme und zu geförderten Projekten (PR-Materialien, Internetseite, Newsletter und Ähnliches),
  • Aufbereitung von Projektergebnissen sowie Transfer zu unterschiedlichen Zielgruppen (Anwender, Öffentlichkeit und Politik).

Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die BLE als Projektträger beauftragt. Projektskizzen sind bis zum 12. Juni 2019 einzureichen

Norbert Meyer

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Norbert Meyer

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