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Reduzierung von Kunststoffverpackungen

Innovationen zur Reduzierung von Kunststoffverpackungen entlang der Lebensmittelkette

Einreichungsfrist: 18.03.2021

Im Jahr 2017 fielen in Deutschland rund 18,7 Millionen Tonnen Verpackungen an. Davon waren rund 3,2 Millionen Tonnen Verpackungen aus Kunststoffen. Mit 226,5 Kilogramm pro Kopf und Jahr lag der Verpackungsverbrauch in Deutschland deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 173,4 Kilo pro Kopf. Lebensmittelverpackungen tragen maßgeblich zum Aufkommen an Kunststoffverpackungen bei. Die Lebensmittelindustrie und der Lebensmittelhandel gehören mit zu den größten Abnehmern von Kunststoffen für Verpackungen. Mit dieser Bekanntmachung verfolgt das BMEL das Ziel, das Aufkommen an Kunststoffverpackungen zu reduzieren und gleichermaßen einen Beitrag zur Ressourcenschonung zu leisten.

Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen innovative, umweltfreundliche Verpackungen von Lebensmitteln entwickeln und zur Anwendungsreife bringen und Lösungswege zur Reduktion des Verpackungsabfalls aufzeigen. Die Innovationen können auch beim Verbraucher ansetzen und eine verbesserte Akzeptanz für nachhaltige Verpackungslösungen zum Ziel haben. Digitale Anwendungen können hierbei einen Beitrag leisten.

Im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung umfasst der Begriff Verpackung sowohl die direkte Produktverpackung des Lebensmittels als auch Um-, Transport- und Serviceverpackungen.

Es gilt, Lösungen unter Beachtung von Zielkonflikten zu entwickeln und zu einer Lösung der Zielkonflikte beizutragen.

Die Zielkonflikte ergeben sich aus der Funktionalität der Verpackung und liegen insbesondere in den Bereichen:

  • Vermeidung von Qualitätsverlust und damit einhergehenden Lebensmittelabfällen
  • Verhinderung von Kontaminationen von Lebensmitteln
  • Beibehaltung und Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft
  • Befriedigung von Verbraucherwünschen
  • Nutzung der Verpackung als Informationsträger und Marketingobjekt
  • Anforderungen für die Lagerung und den Transport.

Lösungsansätze sollen entlang der gesamten Lebensmittelkette, von der Urproduktion über die Verarbeitung und den Handel bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie in der damit verbundenen Logistikkette gefunden werden.

Die förderfähigen F+E Vorhaben sollen auf eine Reduzierung von Kunststoffverpackungen und -abfällen entlang der Lebensmittelkette abzielen. Die weiter oben geschilderten Zielkonflikte sollen hierbei berücksichtigt werden. Es sind möglichst mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette einzubeziehen, um eine Umsetzung zu gewährleisten.

Innovationspotenzial wird insbesondere in den folgenden Bereichen gesehen:

(A) Entwicklung und Optimierung von Verpackungslösungen mit reduziertem Kunststoffeinsatz

  • Entwicklung von Verpackungen aus alternativen, umweltfreundlichen und recyclingfähigen Materialien
  • Innovative Lösungen zur Kunststoffreduktion in Verpackungen
  • Verpackungsreduktion durch Anpassungen in der Produktion und der Logistik
  • Mehrweg-Verpackungen unter Berücksichtigung eines systemübergreifenden Ansatzes
  • Systemlösungen für den verpackungslosen Verkauf

(B) Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen

  • Entwicklung recyclingfähiger Materialien
  • Optimierung des Verpackungsdesigns
  • Praxistauglicher Einsatz von Rezyklaten
  • Verbesserungen in der Steuerung der Stoffströme
  • Entwicklung und Etablierung innovativer digitaler Tools für eine optimierte Kreislaufwirtschaft

(C) Akzeptanz/Verhaltensänderung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern

  • Entwicklung und Etablierung innovativer digitaler Tools für die Förderung des Einsatzes nachhaltiger Verpackungslösungen
  • Schaffung neuartiger Anreizsysteme für nachhaltige Verpackungslösungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere KMU und Start-ups, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Start-ups im Sinne dieser Bekanntmachung sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- bzw. Umsatzwachstum haben oder anstreben.

Es können auch Forschungsvorhaben unter Einbindung von internationalen Partnern eingereicht werden, die vor allem die internationale Vernetzung der beteiligten deutschen Wirtschaftspartner stärkt. Die Projektteile des internationalen Partners können dabei nicht über eine Zuwendung gefördert werden und die Verwertung der Ergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland muss sichergestellt sein.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Großunternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten gefördert werden. Mittlere Unternehmen können mit bis zu 60 % und kleine Unternehmen mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden.

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Projektträger beauftragt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Projektskizzen sind bis spätestens zum 18. März 2021 einzureichen.

Norbert Meyer

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Norbert Meyer

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