„Internetbasierte Dienstleistungen für komplexe Produkte, Produktionsprozesse und -anlagen (Smart Services)“ vom 27.03.2018
Diese Bekanntmachung bezieht sich auf das Aktionsfeld „Smart Services“, das im Kontext der digitalen Vernetzung große Chancen für die deutsche Wirtschaft eröffnet. In der Wirtschaft werden zunehmend Produkte, Prozesse und Dienstleistungen miteinander zu intelligenten Dienstleistungen (Smart Services) verknüpft und entsprechend „veredelt“. Das BMBF will Unternehmen dabei unterstützen, die Chancen von Smart Services für die gesamte Wertschöpfungskette nachhaltig zu nutzen.
Gegenstand der Forschung und Entwicklung
Komplexe Produkte, Produktionsprozesse und -anlagen zeichnen sich durch eine Vielzahl von kundenindividuellen Komponenten aus, welche durch ihre Internetverbindung interaktionsfähig werden. Komplett vernetzte Systeme entstehen, die zugleich den Kunden systematisch in den Innovationsprozess einbinden. Darauf aufbauend können internetbasierte Dienstleistungen entwickelt werden, die sowohl den produzierenden Unternehmen als auch den Kunden große Vorteile bringen und der deutschen Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
In einem Verbundprojekt ist mindestens einer der folgenden Schwerpunkte systematisch und gemeinsam zwischen Unternehmen, Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteuren zu bearbeiten.
1. Dienstleistungsinnovationen für Produktionsprozesse und -anlagen
Produzierende Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, wirtschaftliche Effizienz durch stabile und effiziente Produktions- und Produktionsunterstützungsprozesse unter Nutzung intelligenter Systeme zu erreichen. Der Unterstützung der Instandhaltung durch Smart Services, die Daten aus Maschinen und betrieblichen Anwendungssystem verarbeiten und über geeignete Assistenzsysteme kontextsensitiv bereitstellen, kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu.
Verknüpfung von Assistenz-Systemen mit den Systemen der Produktionsplanung und -steuerung zur Generierung von flexiblen Anleitungen
2. Integrative Smart Service-Konzepte für wissensintensive Dienstleistungen
Aufgrund der exponentiell zunehmenden Menge an Daten, welche zeitnahe Rückschlüsse auf den Produktionsprozess erlauben und komplexe Produkte generieren können, werden wissensintensive Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erst möglich und wirtschaftlich nutzbar. Die konsequente Einbindung von Daten in die Entwicklung sowie die Erbringung neuer Dienstleistungsangebote für komplexe Produkte führt zu neuen Wertschöpfungsstrukturen und diese wiederum zu neuen Geschäftsmodellen.
Gefördert werden folgende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten:
Zur Sicherstellung der Qualität dieser internetbasierten Dienstleistungen (Smart Services) sind neue Ansätze und Konzepte zu entwickeln und als Bestandteil des Lösungsansatzes vorzusehen (z. B. Service-Excellence-Gedanke nach DIN SPEC 77224). Zu berücksichtigen sind ferner Forschungsstand und -ergebnisse aus den Bereichen Cloud-Technologien, Design Thinking, Service Analytics, Smart Services und Produkt-Service-Systemen.
Um eine breite Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft für die angestrebten Smart Services zu erzeugen, ist ein expliziter, rechtskonformer und verantwortlicher Umgang mit Prozess-, Kunden- und Beschäftigtendaten unabdingbar.
Zuwendungsempfänger und Projektformen
Antragsberechtigt u.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Projektvorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere auszeichnen.
Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, an denen Partner mitarbeiten, die die neuen internetbasierten Dienstleistungen in Deutschland entwickeln und ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung bringen. Es sollen interdisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen umgesetzt werden.
Höhe der Zuwendung und Antragsverfahren
Die Förderhöhe für Unternehmen beträgt bis zu 50%. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger Karlsruhe (PTKA) bis spätestens 27. Juli 2018 vom Einreicher eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze vorzulegen.
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