„Energetische und emissionsmindernde Nutzung von Wirtschaftsdüngern“ Einreichungsfrist: 30.11.2020
Die Förderung konzentriert sich insbesondere auf Forschungs- und Entwicklungsentwicklungsvorhaben praxisorientierter Technologien und Konzepte, die zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen aus Wirtschaftsdüngern durch Biogaserzeugung und andere energetische Nutzungspfade beitragen.
Eine wichtige Maßnahme im Klimaschutzprogramm ist für den Sektor Land- und Forstwirtschaft die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe in Biogasanlagen. Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern reduziert Methanemissionen aus der Tierhaltung in nicht unerheblichem Umfang und trägt durch die Erzeugung von erneuerbarer Energie zur Substitution von fossilen Energieträgern bei. Bislang wird allerdings nur etwa ein Drittel des technisch nutzbaren Potenzials an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen verwertet. Das BMEL verfolgt das Ziel, diesen Anteil deutlich zu erhöhen.
In diesem Sinne fokussiert der Förderaufruf auf die Erhöhung des Anteils an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und damit der Verringerung von Methanemissionen. Unterstützt werden sollen inno-vative und praxistaugliche Vorhaben zur Entwicklung und Weiterentwicklung von wirtschaftlichen Anlagenkonzepten und zur Aktivierung des nutzbaren Potenzials an Wirtschaftsdüngern. FuE-Vorhaben, die alternative Behandlungen und Verwertungen der entstehenden Lagergase vorsehen, sind in diesen Förderaufruf eingeschlossen, ebenso wie Vorhaben mit einem anteiligen Einsatz von Reststoffen.
Insbesondere werden Vorhaben zu den folgenden Themenbereichen und den aufgeführten Teilaspekten gefördert:
Entwicklung von Anlagentechnik und Vergärungsverfahren
Neue Technologien, Konzepte und Systeme zur Aktivierung des Rohstoffpotenzials
Emissionsminderung bei der Lagerung von Gülle und Festmist inklusive alternativer Nutzung bzw. THG-neutrale Behandlung von anfallenden Lagergasen
Gasbildungs- und Restgaspotenziale in Gülle- und Gärrestlagern
Ein hoher Innovationsgehalt und Neuheitswert des Projektvorschlages und eine angemessene Abgrenzung zu abgeschlossenen und laufenden Forschungsarbeiten sind Grundvoraussetzung für eine Förderung. Ein ausreichendes Markt- und Wertschöpfungspotenzial ist sicherzustellen. Als Wirtschaftsdünger im Sinne dieses Förderaufrufes gelten alle flüssigen Güllen und Jauchen sowie Fest- und Stallmiste aus der Tierproduktion.
Das Verfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind beim Projektträger FNR bis zum 30.11.2020 einzureichen.
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