„KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“
Einreichungstermine: 15. April und 15. Oktober
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, das Innovations- und Wettbewerbspotenzial KMU und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, bspw. durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen, zu stärken. Dazu hat das BMBF die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad, betriebs- und volkswirtschaftliche Verwertbarkeit der Ergebnisse und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Gefördert werden Projekte, die Fragestellungen im Bereich der unternehmerischen, wettbewerblichen Wertschöpfung unter den verschiedenen Perspektiven des Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ bearbeiten. Diese reichen von der Transformation inner- und überbetrieblicher Prozesse und Abläufe in der direkten und indirekten Leistungserbringung, der Qualifikation und dem lebenslangen Lernen über neue Produktionsanlagen und -verfahren und Robotik bis hin zur Erbringung von kundennahen Dienstleistungen. Innovationen können das gesamte Spektrum von rein technologisch geprägten Ansätzen bis hin zu nicht technischen, wenngleich häufig durch Technologien unterstützten Lösungen umfassen.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungsergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen. Diese FuE-Vorhaben müssen sich dem Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ zuordnen lassen sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung sein. Im Zentrum der zu erarbeitenden Lösungen müssen Aspekte der unternehmerischen Wertschöpfung stehen. Dabei können beispielsweise folgende Themen adressiert werden:
- Neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion
- Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
- Neue Methoden und Werkzeuge der Produktentstehung
- Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
- Flexibilisierung der Produktion
- Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0)
- Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen
- Kundenbezogene, neuartige und komplexe Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
- Neue Geschäftsmodelle (z. B. Monetarisierung von Daten, Block Chain-Technologien, B2B-Plattformen)
- Neue Formen der Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken und -ökosystemen
- Neue Formen der Arbeitsorganisation und -gestaltung
- Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitenden an den Wandel
- Innovationen für indirekte Bereiche (z. B. Verwaltung, Personalmanagement, Vertrieb)
- Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
- Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Belegschaft, lebenslanges Lernen
Der Einsatz von Robotik in allen Bereichen der Wertschöpfung birgt ein hohes volkswirtschaftliches Potenzial. Im Fokus soll dabei die Gestaltung der Anwendungsumgebung und die Integration in neuen Einsatzgebieten der Robotik unter technischen und/oder nicht technischen Aspekten stehen.
Projekte, die überwiegend auf die Schaffung von Transferstrukturen, die Beratung von Unternehmen, die Etablierung von Qualifikationsmaßnahmen oder auf ausschließlich unternehmensproprietäre Lösungen ohne weitere Verbreitungsmöglichkeit oder -absicht abzielen, sind grundsätzlich nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Das Programm betrachtet die Komponenten Produktion, Dienstleistung und Arbeit im Rahmen der Wertschöpfung integriert und trägt damit der Tatsache Rechnung, dass das Innovationsgeschehen in Unternehmen kaum noch lediglich einen der drei Bereiche berührt. Die Vorhaben sollen daher Aspekte aus allen drei Bereichen sinnvoll in die geplanten Arbeiten integrieren. Es sind aber auch Vorhaben förderfähig, die lediglich einen der Themenbereiche adressieren.
Diese Förderrichtlinien sehen für eingereichte Skizzen Einreichungsstichtage alle sechs Monate vor, jeweils am 15. April und am 15. Oktober eines Jahres. Die beiden Stichtage setzen unterschiedliche thematische Schwerpunkte, die bei der Einreichung von Projektskizzen unbedingt zu beachten sind:
Im Stichtag Oktober ausgewählte Projekte werden durch den ESF Plus kofinanziert. Das ESF-Programm „Zukunft der Arbeit“ ist dem spezifischen Ziel „Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität“ zugeordnet.
Der Stichtag Oktober ist solchen Skizzen vorbehalten, deren inhaltlicher Schwerpunkt überwiegend auf nicht technische Innovationen fokussiert. Zu diesem Stichtag eingereichte Skizzen müssen überwiegend Beiträge zu folgenden Fragestellungen liefern:
- systemische und strukturelle Ansätze zur Entwicklung neuer Instrumente der Arbeitsorganisation oder -gestaltung
- Auswirkungen auf die Organisationen, Beschäftigte und Wertschöpfung im Umfeld der Einführung neuer Technologien
- neue Konzepte und Modelle einer lernförderlichen Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation
- Unterstützung der Vermittlung erforderlicher Kompetenzen
Der Stichtag April ist Skizzen vorbehalten, deren Schwerpunkte nicht unter die oben genannten Fragestellungen fallen. Solche Projekte fokussieren in der Regel überwiegend auf technische Innovationen und werden nicht ESF-kofinanziert.
Das Erforschen von sowohl technischen als auch nicht technischen Innovationen innerhalb eines Projektes ist möglich und, wo sinnvoll, ausdrücklich erwünscht.
Antragsberechtigt sind KMU und mittelständische Unternehmen. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Mittelständische Unternehmen im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung sowohl maximal 1 000 Beschäftigte als auch einen Jahresumsatz von maximal 100 Millionen Euro aufweisen.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit nachweislichen Kompetenzen in dem im Vorhaben adressierten Bereich der unternehmerischen Wertschöpfung. Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen möglich. Es muss jedoch ein signifikanter Anteil der Projektarbeit durch die beteiligten Unternehmen (Hersteller/Anwender) erbracht werden und der Nutzen des Projektes in erster Linie diesen zugutekommen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Grundsätzlich können diese unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilig finanziert werden. Für Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen, kann die Beihilfeintensität um 10 % erhöht werden. Für ESF-kofinanzierte Projekte (Oktoberstichtage, siehe Nummer 2.1) kann die Beihilfeintensität für KMU unter Beachtung der Vorgaben der AGVO um 20 % erhöht werden, für mittelständische Unternehmen um 10 %. Die Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre, bei ESF-kofinanzierten Projekten bis zu drei Jahre.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Karlsruhe (PTKA) – Produktion, Dienstleistung und Arbeit, Karlsruher Institut für Technologie (KIT) beauftragt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Einreichungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober (ESF Plus-kofinanziert). Eingereichte Skizzen werden grundsätzlich dem nächstfolgenden Stichtag zugeordnet.
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet.